„Sei ein guter Mensch“Diese AGB sind zum Kaputtlachen und ein richtiger Netzhit

Screenshot_Elbenwald

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops begeistern User im Internet.

Cottbus – Sie haben das bestimmt auch schon gemacht!

Sein Häkchen bei „Ich habe die AGB gelesen“ zu setzen, ist wohl eine der modernsten Internet-Lügen, die es heutzutage gibt.

Wer nimmt sich schon die Zeit, um sich die unendlich lang erscheinenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Shops zu lesen. Zeit ist immerhin Geld – und wer hat davon schon genug?

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Dass sich der ein oder andere Blick allerdings doch lohnen kann, beweist der Cottbusser Versandhandel „Elbenwald“. Die AGB des Nerd-Paradieses haben sich mittlerweile zum echten Internet-Hit entwickelt.

Neben den tatsächlich ernst gemeinten Hinweisen zum Thema Bezahlung, Lieferung und dem Widerrufsrecht finden sich allerdings auch zwei Punkte wieder, die einen zumindest zum Schmunzeln bringen.

User verpflichten sich zu höflichem Miteinander

Wer dort bestellt, verpflichtet sich nämlich automatisch dazu, ein guter Mensch zu sein. Klingt verrückt? Ist aber so!

„Durch Akzeptieren dieser AGB verpflichten Sie sich darüber hinaus dazu, ein guter Mensch zu sein“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens.

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Darunter zählen unter anderem ein höflicher Umgang mit seinen Mitmenschen, das Aufhalten von Türen und das Einsetzen des gesunden Menschenverstandes. Anschließend ist unter Punkt drei zu lesen: „Versuchen Sie, die Welt zu einem besseren Ort zu machen.“

Anspielungen auf „Harry Potter“-Bücher

Doch nicht nur für den freundlichen Umgang der Menschen miteinander werben die Betreiber des Elbenwaldes. In Anlehnung an die „Harry Potter“-Bücher von J. K. Rowling tritt man mit Zustimmung der Geschäftsbedingungen auch gleich noch dem Bund für Elfenrecht (B.ELFE.R) bei.

Im Internet machen sich die User für die Einhaltung der AGB des Online-Handels stark und fordern: „Wir sollten alle mehr bei Elbenwald kaufen.“

Und wer die AGB dann wirklich nicht gelesen hat, muss dies mit seinem Häkchen auch ganz offiziell bekennen. Dort steht nämlich: „Ich habe die AGB gelesen beziehungsweise hatte keine Zeit oder Lust dazu, bin aber auf jeden Fall mit allem einverstanden. So wie man das heutzutage eben macht …“

Hut ab vor so viel Humor – und dem Wunsch nach einem freundlichen Miteinander.

Der dritte und zehnte Punkt der AGB im Wortlaut:

(dhu)