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Er stach einfach zu28-Jähriger gesteht Mord an seiner Freundin (24) aus Eifersucht

Landgericht Essen

Copyright: Bernd Thissen/dpa

Freundin erstochen: Angeklagter legt Geständnis ab. (Archivbild)

Prozess-Auftakt: 28-Jähriger gesteht Mord an Freundin.

Ein 28 Jahre alter Mann hat vor dem Essener Landgericht gestanden, seine 24-jährige Freundin in Gelsenkirchen umgebracht zu haben. Gleich zu Beginn des Mordprozesses räumte der Angeklagte ein, die Frau mitten auf der Straße mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt zu haben.

Der Mann mit deutsch-kosovarischen Wurzeln ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er Scham für die Tat empfinde. In einem verlesenen Statement hieß es wörtlich: „Es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht selbst die höchsten Vorwürfe mache.“

Brutaler Angriff nach dem Einkauf

Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte seine Partnerin im Anschluss an einen Einkauf in Gelsenkirchen brutal angegriffen. Er soll sie geschlagen und gewürgt haben, bevor er ihr mittels eines Stichs in den Halsbereich das Leben nahm. Für die 24-Jährige gab es keine Rettung. Sie konnte sich noch bis zur Tür des gemeinsamen Zuhauses schleppen, wo sie dann kollabierte. Wie die dpa berichtet, verstarb sie trotz sofortiger medizinischer Versorgung am selben Abend in einer Klinik. Die Anklagebehörde sieht als Tatmotiv Eifersucht und ein extremes Besitzdenken.

Martyrium schon vor der Bluttat?

Die Tat war wohl nur der schreckliche Endpunkt einer langen Qual. Der 28-Jährige, der mit dem Opfer eine gemeinsame Tochter hat, soll seine Lebensgefährtin bereits Wochen davor massiv drangsaliert haben. Es wird ihm vorgeworfen, sie mit einer Klinge in Angst versetzt, bis zur Ohnmacht gewürgt und sie im Anschluss eingesperrt zu haben. Ferner soll er auch Morddrohungen gegen die Mutter und die Schwester der jungen Frau ausgestoßen haben. Der Ankläger beschrieb den Mann als „kontrollierend, einengend und besitzergreifend.“

Deswegen ist der Mann nicht nur wegen Mordes angeklagt. Die Vorwürfe umfassen auch Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Ein Richterspruch wird für Anfang Juli erwartet. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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