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„Nicht österreichisch“Vermieter lehnt Studentin (22) wegen ihres Namens ab

Dirk Behrendt und ein Mann

Copyright: IMAGO / Berlinfoto

Dirk Behrendt und ein Mann

Die Jagd nach einer Wohnung endet für eine Studentin in einem Fiasko.

Was für eine dreiste Zurückweisung in Linz bei der Suche nach einem Zuhause! Eine junge Frau (22), die Wirtschaft studiert und aus Niederösterreich kommt, hatte online ein winziges 14-Quadratmeter-Apartment gefunden und wollte es anmieten. Aber anstelle der erhofften Zusage folgte ein bitteres Erwachen. Sie bekam eine knallharte Abfuhr, obwohl das Inserat extra betonte, dass Menschen mit Migrationshintergrund erwünscht seien.

In der Konversation wollte der Anbieter dann unverblümt wissen, woher sie stammt. Als die Studentin ihren Namen preisgab, folgte die unfassbare Rechtfertigung für die Ablehnung: Ihr Name sei „nicht österreichisch“. Das war ein heftiger Dämpfer für die junge Frau, die zwar iranische Wurzeln hat, aber österreichische Staatsbürgerin ist. Als sie nachhakte, wurde der Vermieter sogar noch unverschämter: Die Vergabe richte sich allein nach „Sympathie“, und auf die Miete sei er sowieso nicht angewiesen. Das berichtet „FOCUS online“.

Aber die 22-Jährige denkt gar nicht daran, das einfach so hinzunehmen. Mit Screenshots sicherte sie den kompletten Chat und auch die Anzeige als Beweis und schaltete die Gleichbehandlungsstelle ein. Laut dem Gleichbehandlungsgesetz in Österreich ist eine derartige Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft bei der Wohnungssuche eindeutig untersagt. Was bei der jungen Frau zunächst zurückbleibt, ist tiefe Enttäuschung über diesen Vorfall, den sie bei der Suche nach einer Bleibe nie für möglich gehalten hätte.

Ein Vorfall aus Deutschland belegt, dass dies leider kein Einzelfall ist. Einer Frau, deren Name pakistanisch klang, wurde dort ein Besichtigungstermin für eine Wohnung einfach verweigert. Die Angelegenheit ging bis zum Bundesgerichtshof, welcher eine klare Entscheidung fällte: Sollte ein Makler Bewerber aufgrund ihrer Abstammung schlechter behandeln, kann er zur Verantwortung gezogen werden und ist sogar zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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