Block-Prozess: „Die Kinder haben geweint, waren geschockt“
„Die Kinder haben geweint“Entführer schildert im Block-Prozess die dramatische Rückholaktion

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Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott.
Tränen, Schock, Verzweiflung: Im Gerichtsverfahren um die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) packt jetzt der Anführer der angeblichen Kidnapper aus und beschreibt die aufwühlende Rückführung der Kinder.
„Die Kinder haben geweint, sie waren geschockt und sehr unglücklich“, erklärte der Zeuge aus Israel beim Hamburger Landgericht. Seine Worte lassen einen frösteln: „Es tat mir sehr leid für sie.“
Befehl: Keine Gewalt anwenden
Der Junge, zehn Jahre alt, und seine damals 13-jährige Schwester wurden in der Nacht zu Neujahr 2023/24 in Dänemark in ein Fahrzeug gezogen. Der Leiter der Operation, ein 68-jähriger Israeli, der für seine Aussage in Deutschland freies Geleit genießt, unterstrich, er habe sein Team klar instruiert. Die Vorgabe sei gewesen, „jegliche Gewalt zu minimieren“ und die Operation so „menschlich“ wie nur denkbar durchzuführen.
Auf die Nachfrage, ob seine Leute bewaffnet gewesen seien, kam vom Zeugen eine unmissverständliche Antwort: „Niemals.“
Block-Anwalt: „Mandantin ist sehr angeschlagen“
Der Unternehmerin wird zur Last gelegt, eine Sicherheitsagentur aus Israel mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnsitz des Vaters in Dänemark beauftragt zu haben. Die 53-Jährige weist diese Anschuldigung entschieden zurück.
Ihr Verteidiger äußerte zu Beginn des Verhandlungstages, dass es seiner Klientin nicht gut gehe. „Meine Mandantin ist sehr angeschlagen heute.“ Der Auslöser: Sie habe über das Wochenende herausgefunden, dass ihre mittlerweile 15 Jahre alte Tochter in Hamburg gewesen sei und mit einer Tante gesprochen habe. Diese Nachricht habe sie emotional stark getroffen.
Hintergrund der aufwühlenden Aktion ist ein erbitterter Konflikt um das Sorgerecht. Blocks früherer Ehemann Stephan Hensel hatte die beiden Kinder nach einem Besuchswochenende im August 2021 nicht wie abgemacht nach Hamburg zurückkehren lassen, sondern sie in Dänemark bei sich behalten. (dpa/red)
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