Mehr als fünf Jahre früherClan-Mitglied vorzeitig aus Haft entlassen – Grund macht sprachlos

Die Justizvollzugsanstalt in Bielefeld-Brackwede.

Die Mauern seines Gefängnisses darf das Clan-Mitglied in Berlin viel früher als gedacht wieder von außen sehen. Dieses Archivfoto zeigt die Justizvollzuganstalt in Bielefeld.

Er wurde wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Doch nach nur eineinhalb Jahren ist der Verbrecher aus dem Clan-Millieu plötzlich wieder auf freiem Fuß. Die Begründung der Behörden offenbart ein Problem im System.

Ein nach einem Geldtransporter-Überfall verurteiltes Clan-Mitglied ist im Maßregelvollzug aus der Haft entlassen worden. Der Beschluss zur Haftentlassung stammt vom 3. Februar, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Berlin am Sonntag (12. Februar 2023) bestätigte. „Der Verurteilte war dann mit sofortiger Wirkung aus der Haft zu entlassen.“ Zuvor hatten „Spiegel TV“ und „Tagesspiegel“ berichtet.

Der Mann war im September 2021 wegen des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Zudem sei die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, teilte die Sprecherin weiter mit.

Bei längeren Freiheitsstrafen kann die Haft dabei aufgeteilt werden: Zunächst wird ein Teil der Freiheitsstrafe im Gefängnis abgesessen, dann folgt die Maßregel. Danach wird entschieden, ob der Verurteilte die Reststrafe weiter absitzen muss oder vorzeitig auf Bewährung entlassen werden kann.

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Clan-Mitglied früher aus Haft entlassen – wegen Platzmangels

Im konkreten Fall war die Zeit im Gefängnis beendet und der Verurteilte sollte in den Maßregelvollzug kommen. Dort seien allerdings keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden.

„Die Überführung scheiterte daran, dass das Krankenhaus des Maßregelvollzugs regelmäßig rückmeldete, noch keine Kapazitäten zu haben, auf die Warteliste verwies und bis Mitte Januar 2023 eine Aufnahme in den Maßregelvollzug nicht absehbar war.“ Man habe das Clan-Mitglied nur wegen des Platzmangels nicht länger in Haft halten können.

Die Justiz habe die zuständige Gesundheitssenatsverwaltung bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland sei zwar theoretisch möglich gewesen, die Situation in anderen Bundesländern sei aber „vergleichbar schwierig“.

Die restliche Strafe des Verurteilten verfällt durch die Freilassung aber nicht, wie die Sprecherin sagte. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen. (mac/dpa)