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Nach Prügel-Attacke in BerlinJüdischer Student zerrt jetzt seine eigene Uni vor Gericht

Zugang zum Hörsaal verwehrt: Berufungsprozess

Copyright: Elisa Schu/dpa

Der jüdische Student Lahav Shapira (1.) mit seinem Anwalt Sebastian Scharmer. (Archivbild)

Ein brutaler Angriff, weil er Jude ist. Jetzt wehrt er sich – und verklagt seine eigene Hochschule.

Rund acht Monate nach dem Auftakt geht der Rechtsstreit am Verwaltungsgericht Berlin in die nächste Runde. Am Montag (11.00 Uhr) wird erneut über den Fall eines jüdischen Studierenden verhandelt, der gegen die Freie Universität Berlin (FU) vorgeht. Im Mittelpunkt steht eine entscheidende Frage: Hat die Universität genug für den Schutz ihrer jüdischen Kommilitonen und Kommilitoninnen getan?

Der Kläger, Lahav Shapira (32), wurde im Februar 2024 in Berlin-Mitte bei einem zufälligen Aufeinandertreffen von einem Mitstudenten brutal attackiert und verletzt. Seine Anschuldigung wiegt schwer: Die Universität tue zu wenig gegen judenfeindliche Anfeindungen. Damit verletze sie das Berliner Hochschulgesetz, welches die Hochschulen dazu anhält, aktiv gegen solche Vorfälle vorzugehen.

FU wehrt sich gegen Anschuldigungen

Die Freie Universität Berlin wehrt sich gegen die Anschuldigungen der Tatenlosigkeit, wie die dpa meldet. Schon bei der ersten Anhörung im Juli des vergangenen Jahres betonten die Hochschulvertreter, dass es ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität gebe. Darüber hinaus existiere eine „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ und eine Satzung gegen Diskriminierung.

Die Anwälte der FU forderten, die Klage des Studenten zurückzuweisen. Die Begründung: Sie sei zu vage formuliert. Das Gericht teilt diese Ansicht jedoch nicht und sieht die Notwendigkeit einer weiteren Klärung. Laut einem Gerichtssprecher könnte eine Entscheidung sogar noch am Verhandlungstag fallen.

Urteil gegen Angreifer ist bereits gefallen

Parallel dazu beschäftigt die Attacke auf Shapira auch das Landgericht Berlin. Der Täter, ein 25-Jähriger, erhielt vom Amtsgericht Tiergarten bereits eine dreijährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Richter bezeichneten die Tat als einen „antisemitischen Gewaltexzess“. Weil der Verurteilte jedoch Berufung eingelegt hat, muss der Fall nun erneut verhandelt werden. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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