Biergärten und CafésWelche NRW-Regionen zu Pfingsten ihre Außengastro öffnen

biergarten geöffnet

Menschen sitzen in einem Biergarten.

Düsseldorf – Zum Start des Pfingstwochenendes können in gut der Hälfte der Regionen von Nordrhein-Westfalen die Außen-Gastronomie sowie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen öffnen.

  • Diese NRW-Regionen öffnen zu Pfingsten ihre Außengastronomie
  • Bedingung ist ein Corona-Inzidenzwert unter 100
  • Es sind gut die Hälfe der Regionen in NRW

Wie aus der jüngsten Allgemeinverordnung des Landes NRW von Mittwoch (19. Mai) hervorgeht, können diese Lockerungen ab dem Donnerstag (20. Mai) auch im Kreis Euskirchen umgesetzt werden. Ab dem Freitag sind diese Öffnungsschritte gleich in 13 weiteren Kreisen und kreisfreien Städten des Landes möglich, darunter auch in der Landeshauptstadt.

Diese Regionen in NRW öffnen Außengastronomie

Im Detail sind das ab dem Freitag (21. Mai) Bottrop, der Kreis Düren, Düsseldorf, Essen, die Kreise Heinsberg und Herford, Herne, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Lippe, Mönchengladbach, Oberhausen, Recklinghausen und der Rheinisch-Bergische-Kreis.

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Für sie gilt die bundesweite Notbremse gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht mehr, da in diesen Regionen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen schon stabil unter der Marke 100 liegt.

In diesen Regionen ist die Corona-Notbremse weggefallen

Damit sind dann zum Start des Pfingstwochenendes in insgesamt 27 Kreisen und kreisfreien Städten von NRW die Öffnungsschritte in der Gastronomie und bei der Beherbergung möglich. Das ist bisher in 13 Kreisen und kreisfreien Städten der Fall.

Davon ist in zehn Regionen die bundesweite Corona-Notbremse weggefallen. Zuerst war das im Kreis Soest, dem Rhein-Sieg-Kreis, der Stadt Mülheim an der Ruhr und dem Kreis Viersen der Fall. Den Anfang bei den Lockerungen machten am Samstag auch die Stadt Münster sowie die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die bundesweite Notbremse gar nicht erst griffen hatte.

Neue Coronaschutzverordnung für NRW

Laut der ab dem 15. Mai geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt.

Zugang haben dabei nur Getestete, Geimpfte und Genesene. Für private Gäste dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze unter Auflagen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen. Die Erlaubnis ist dabei allerdings auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazität begrenzt. (dpa)