Sexueller MissbrauchIn 36 Fällen: Haftstrafe für Tanzlehrer aus NRW

Das Bild zeigt das Landgericht in Mönchengladbach, das zugleich auch Sitz des Amtsgericht ist.

In Mönchengladbach wurde am Montag (9. Mai) ein Mann aus NRW wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Das Bild zeigt das Landgericht am 15. Juni 2020.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in 36 Fällen ist ein Tanzlehrer aus NRW am Montag in Mönchengladbach verurteilt worden.

Ein Tanzlehrer aus Viersen ist am Montag (9. Mai 2022) wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 36 Fällen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Inhaber einer inzwischen geschlossenen Tanzschule wurde auch wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in einem Fall sowie wegen Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Mit dem Urteil folgte das Amtsgericht Mönchengladbach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der verheiratete Familienvater aus Nordrhein-Westfalen folgte der Urteilsverkündung scheinbar unbewegt und vermied – wie schon zum Auftakt in der Vorwoche – jeden Blickkontakt mit einer seiner Tanzschülerinnen und deren Eltern. Die heute 18-Jährige saß dem Angeklagten als Nebenklägerin gegenüber.

Sexueller Missbrauch: Täter habe „Vertrauen der Mädchen ausgenutzt“

Die Anklage hatte dem Mann vorgeworfen, zwischen 2015 und 2020 vier Tanzschülerinnen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Richter erklärte in Richtung des Angeklagten, er habe „das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt“. Strafschärfend wertete er neben dem langen Tatzeitraum auch das erhebliche Maß an Taten.

Zugunsten des 38-Jährigen wurde gewertet, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt und so den Opfern eine Aussage im Prozess erspart hatte. Mit Rücksicht auf die Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der Tanzlehrer war im Juli 2020 festgenommen worden und nach knapp einem Jahr Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)