Ein geplantes Gesetz in NRW soll Mieter vor Verwahrlosung bewahren und Abzocke stoppen.
Schluss mit Schrott-BudenNRW greift durch – Abzock-Vermietern droht die Enteignung

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Schwarzen Schafen im Wohnungsmarkt drohen in Nordrhein-Westfalen empfindliche Daumenschrauben. (Symbolbild)
Nordrhein-Westfalen will künftig härter durchgreifen: Gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen, die Ausbeutung von Arbeitern in miesen Unterkünften und gegen verfallene Immobilien. Die Landesregierung hat dazu nun den Entwurf für das sogenannte Faires-Wohnen-Gesetz verabschiedet, wie die dpa meldet. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sagte in Düsseldorf, dies sei eine deutliche Ansage an die „Schwarzen Schafe“ auf dem Wohnungsmarkt.
Ein neuer zentraler Paragraph soll künftig eindeutig vorschreiben, dass Wohnungen und Unterkünfte in einem Zustand sein müssen, der eine Nutzung ohne größere Schwierigkeiten ermöglicht. Das Gesetz schaffe zum ersten Mal generelle Standards für gute und sichere Wohnverhältnisse, so Scharrenbach. Zugleich wird aber auch klargestellt, dass Mieterinnen und Mieter ebenfalls für den Zustand ihrer Bleibe mitverantwortlich sind.
Treuhänder sollen bei verwahrlosten Immobilien einspringen
Der Gesetzesentwurf sieht bei besonders schwierigen Fällen drastische Maßnahmen vor. Eine Treuhandverwaltung soll demnach einschreiten und die komplette Verwaltung eines Gebäudes übernehmen, wenn Eigentümer untätig bleiben und ihre Immobilien verkommen lassen. Die schärfste Waffe im Arsenal ist eine Enteignung, die aber nur unter strengen Bedingungen möglich sein soll.
Zusätzlich soll das Gesetzespaket zum ersten Mal ausbeuterische Vermietungen verbieten und Standards für die Unterbringung von Arbeitskräften definieren. Die Ministerin rechtfertigte diese Maßnahme damit, dass bei Inspektionen wiederholt festgestellt wurde, dass Menschen für viel zu viel Geld in schlechten Wohnungen leben mussten.
Zeitplan: Im Juni entscheidet der Landtag
Verbände und Organisationen haben jetzt bis Mitte April Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Anschließend geht der Vorschlag im Juni an den Landtag, der ihn weiter berät und darüber abstimmt. Das neue „Faires-Wohnen-Gesetz“ wird das Wohnraumstärkungsgesetz von 2021 ersetzen. (red)
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