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Von wegen Corona-BluesZuletzt 1982: Zahl der Scheidungen in NRW auf historischem Stand

Ein Paar sitzt auf einer Bank in der Sonne an einem See.

Die Zahl der Scheidungen in NRW war seit 1982 nicht mehr so niedrig wie 2021. Das Symbolfoto wurde im Juni 2022 in Bayern aufgenommen.

Halten die Ehepartner in schweren Zeiten zusammen? Die neuen Zahlen des Statistischen Landesamts jedenfalls zeigen: Die Zahl der Scheidungen geht weiter zurück.

„Heutzutage lässt sich doch eh jeder wieder scheiden”, heißt es im Alltag oft. Und durch die ständige Belastung durch Enge im Corona-Lockdown wird der „Trend” weiter befeuert, oder? Von wegen! 

Wie das Statistische Landesamt von Nordrhein-Westfalen am Mittwoch (6. Juli) mitteilt, hat die Zahl der Scheidungen im größten deutschen Bundesland einen Tiefststand seit fast 40 Jahren erreicht.

Scheidungen in NRW: Niedrigste Zahl seit dem Jahr 1982

31.891 Ehen wurden 2021 geschieden, das sind die wenigsten seit 1982 (damals: 35.381). Den Höchststand hatte es in NRW im Jahr 2004 mit 51.139 Scheidungen gegeben. Seit dem Jahr 2008 zeigt sich allerdings ein anhaltender Trend rückläufiger Scheidungszahlen.

Natürlich spielt auch die Zahl der Ehen insgesamt eine statistische Rolle. Zwischen 1990 (114.422) und 2007 (80.091) ist die Zahl ebenfalls gesunken. Nach einem Anstieg auf 96.643 Eheschließungen (2018) heirateten zuletzt 76.771 Paare (2021).

Besonders interessant ist ein Blick auf die Dauer der Ehen, die geschieden werden. Durchschnittlich hatten die Ehen 14,7 Jahre gehalten, die statistisch meisten (5,4 Prozent) wurden allerdings nach sechs vollendeten Ehejahren (und damit im „verflixten siebten Jahr”) geschieden.

Frauen stellen bei 52,4 Prozent der Scheidungen den Antrag

Mehr als die Hälfte der Scheidungsverfahren (52,4 Prozent) wurde 2021 von den Frauen beantragt. Bei 5,9 Prozent der Scheidungen stellten die Eheleute den Antrag gemeinsam; in 41,8 Prozent der Fälle ging die Initiative vom Mann aus.

Ein weiterer statistischer Fakt: Offenbar ist die Einigkeit bezüglich der Scheidung heute größer als früher. Waren es 1982 noch etwa 14 Prozent der Fälle, in denen die Zustimmung des Partners fehlte, waren es 2021 nur noch etwa sieben Prozent. (tw)