Großeinsatz im Rheinland: Bei Durchsuchungen in mehreren Städten wurden vier Männer festgenommen. Die Beschuldigten sollen mit Kokain gehandelt haben.
Rhein-Kreis NeussEinsatz gegen mutmaßliche Drogenhändler - Durchsuchungen und Festnahmen im Rheinland

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Bei einem Großeinsatz gegen mutmaßliche Drogenhändler wurden mehrere Personen festgenommen (Symbolfoto).
Bei einem Großeinsatz gegen mutmaßliche Drogenhändler haben Polizeikräfte am Mittwoch (18. Juni 2025) insgesamt 18 Objekte in Köln, Bonn, Bergheim, Frechen, Mönchengladbach und Dormagen durchsucht. Vier Männer im Alter von 36 bis 51 Jahren wurden festgenommen.
Wie die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) und die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss mitteilten, wurden für die Beschuldigten im Vorfeld Untersuchungshaftbefehle erwirkt. Sie sollten noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Immobilie, Autos und Bargeld sichergestellt
Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittlerinnen und Ermittler zahlreiche Beweismittel und Vermögenswerte sicher, darunter eine Immobilie im Wert von rund 400.000 Euro, fünf Pkw, hochwertige Uhren und etwa 90.000 Euro Bargeld. Zudem wurden Kokain in nicht geringer Menge sowie zahlreiche Mobiltelefone, Tablets, Computer und Speichermedien beschlagnahmt.
Die seit Mai 2022 geführten Ermittlungen richten sich gegen insgesamt 14 Beschuldigte mit deutscher, griechischer, albanischer sowie türkischer Staatsangehörigkeit. Sie stehen unter Verdacht, zwischen März 2021 und Mai 2025 mit mindestens 70 Kilogramm Kokain gehandelt zu haben.
Um ihre illegalen Geschäfte zu verschleiern, sollen die Beschuldigten unter anderem über die Krypto-Messengerdienste ANOM und SkyECC kommuniziert haben.
Hinweise führten bereits zu früheren Festnahmen
Bereits im Dezember vergangenen Jahres konnten Ermittler des Polizeipräsidiums Essen dank Hinweisen aus diesem Ermittlungsverfahren mehrere Tatverdächtige festnehmen sowie rund 20 Kilogramm Cannabis und 160.000 Euro Bargeld sicherstellen.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (red)
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