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Die strengen Puff-Regeln in NRWKeine Orgien und nach dem Sex 15 Minuten lüften

puff trotz corona wieder auf

Sexarbeit trotz Corona: Wer in NRW ein Bordell aufsucht, der darf nur mit Maske Sex haben. Für Prostituierte gelten strenge Regeln. Unser Foto zeigt eine Prostituierte in München –  aufgenommen wurde das Bild 2020.

Düsseldorf – Lüften, Händewaschen, und immer schön einzeln: Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung – und sind recht detailliert.

  • Bordelle sind in NRW wieder geöffnet – trotz Corona
  • Für Prostituierte und Bordellbetreiber gelten extrem strenge Regeln
  • Dazu gehören 15 Minuten Lüften nach dem Sex und frische Dessous

Prostituierte haben unter dem Arbeitsverbot gelitten – und zwar in ganz NRW. Das Oberverwaltungsgericht hat nun das Sexverbot in NRW-Bordellen gekippt – also musste das Land reagieren. Das tut es mit einem Katalog an Regeln, die tief in die Materie vordringen. Eine Übersicht.

  • Land schreibt unter anderem vor, dass
  • Kunden müssen ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer hinterlassen
  • Auch sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten „ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten". Also:
  • Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle Dienstleistung erbracht wurden,
  • Zudem wird beiden Seiten auferlegt, sich
  • Von Prostituierten oder Bordellbetreibern gestellte
  • Ähnliches gilt für die Outfits: „Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/oder gereinigt werden."

Puff-Besuch in NRW: Kontaktdaten des Freiers müssen hinterlegt werden

Die Landesregierung hatte zunächst mit dem Beschluss gehadert – sie sah etwa Probleme bei der Nachverfolgung von Kontakten. „Die Kontaktnachverfolgung ist in einem Bereich, wo es ein Stück weit um Diskretion geht, schwierig", hatte der stellvertretende NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) erklärt. Auch das wurde nun geregelt.

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Wer sich nicht an die Regeln hält, wird rausgeschmissen. Es heißt strikt: „Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind abzuweisen und ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren."

Hintergrund für die nun aufgestellten Hygieneregeln ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Es hatte entschieden, dass Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig.