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Prozess-AuftaktMutmaßlicher „Loverboy“ winkt lachend in Gerichtssaal

Der Angeklagte (M) steht am 1. August 2023 neben seiner Verteidigerin Franziska Ernst (l) und seinem Verteidiger Wolf Bonn im Gerichtssaal.

Der Angeklagte (M) steht am 1. August 2023 neben seiner Verteidigerin Franziska Ernst (l) und seinem Verteidiger Wolf Bonn im Gerichtssaal. Für eine Reihe von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch muss sich ein mutmaßlicher „Loverboy“ seit Dienstag vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Ein 35-jähriger Sozialhilfeempfänger aus NRW soll als brutaler Zuhälter Zehntausende Euro eingestrichen haben und in einer teuren Limousine unterwegs gewesen sein. Am Dienstag kündigte der vorbestrafte Mann eine Aussage an.

Für eine Reihe von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch muss sich ein mutmaßlicher „Loverboy“ seit Dienstag (1. August 2023) vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Die Anklage wirft dem 35-Jährigen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Erpressung, Waffenbesitz, Verkehrsgefährdung und einiges mehr vor - insgesamt 17 Straftaten. Der mehrfache Vater sitzt bereits seit Oktober 2019 in Haft.

Beim Prozessauftakt winkte er lachend in den Zuschauerraum. Wegen schulischer Probleme sei er in Jugendeinrichtungen gekommen, berichtete er. Außerdem sei er „Kickboxer auf Wettkampfniveau“ gewesen. Zu den Tatvorwürfen der Anklage werde sich sein Mandant am kommenden Verhandlungstag äußern, kündigte Verteidiger Wolf Bonn an.

Loverboy-Prozess: Familienvater soll als brutaler Zuhälter Zehntausende Euro eingestrichen haben

Vor fünf Jahren soll er eine damals 18-jährige Berufsschülerin mit der „Loverboy-Masche“ nach Düsseldorf gelockt haben. Dann soll er die Regensburgerin mit massiver Gewalt zur Prostitution und im Libanon zum Gruppensex mit Freunden und Bekannten gezwungen haben.

Die 23-Jährige konnte laut Anklage nach monatelangem Martyrium fliehen und hat ihren mutmaßlichen Peiniger angezeigt. 84 000 Euro soll sie ihm in nur zehn Monaten erwirtschaftet haben. Daneben soll der verheiratete dreifache Familienvater auch noch Sozialhilfe bezogen haben. Der Vorwurf der Zwangsprostitution sei haltlos, sagte Verteidiger Wolf Bonn am Rande der Verhandlung.

Angeklagter im Loverboy-Prozess kein Unbekannter

Der Angeklagte ist für das Gericht kein Unbekannter: Weil er in Duisburg einen Widersacher niedergestochen hatte, ist er bereits wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Nun stehen auch noch Nötigung, Unterschlagung und Drogenbesitz in der Anklage. Außerdem waren auf seinem Mobiltelefon kinderpornografische Fotos und Videos gefunden worden.

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Dem 35-Jährigen werden außerdem noch zahlreiche weitere Straftaten wie Erpressung, Nötigung, Unterschlagung einer 80 000 Euro teuren Limousine, Drogen- und unerlaubter Waffenbesitz sowie Verkehrsgefährdung vorgeworfen. Außerdem sollen bei ihm kinderpornografische Fotos und Videos auf dem Mobiltelefon gefunden worden sein.

Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten für so gefährlich, dass sie bereits im Rahmen des ersten Prozesses bis zum Bundesgerichtshof vergeblich versucht hat, ihn in Sicherungsverwahrung zu bringen. Das Landgericht rechnet offenkundig nicht mit einem umfassenden Geständnis des 35-Jährigen: Für den Prozess sind bis Mitte Dezember 33 Verhandlungstage angesetzt. (dpa)