Am Dortmunder Hauptbahnhof hat ein Trio am Sonntagmorgen Knallkörper gezündet. Ein Zeuge alarmierte die Bundespolizei. Einer der Verdächtigen verhielt sich besonders aggressiv.
Polizei DortmundTrio zündet Böller am Hauptbahnhof – 24-Jähriger beleidigt Bundespolizisten

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Die Polizei sucht einen Täter, der eine Frau in Essen niedergestochen hat (hier ein Symbolfoto von 2014).
Am frühen Sonntagmorgen (12. Mai 2025) sorgte ein Trio am Dortmunder Hauptbahnhof für Aufregung. Die drei Personen zündeten mehrere Knallkörper und warfen diese in Richtung des Bahnhofsvorplatzes. Ein aufmerksamer Reisender informierte umgehend die Bundespolizei.
Gegen 5.40 Uhr meldete ein 24-jähriger Passant den Vorfall. Die Einsatzkräfte trafen die Verdächtigen unter einer Überdachung am Seiteneingang einer Drogeriefiliale an. Bei den Personen handelte es sich um einen 24-jährigen Mann, eine 23-jährige Frau und einen 16-jährigen Jugendlichen – alle mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Wohnungsloser 24-Jähriger verhielt sich aggressiv gegenüber den Beamten
Während die 23-Jährige und der 24-Jährige sich mit ihren Personalausweisen auswiesen, machte der 16-Jährige nur mündliche Angaben zu seiner Person. Alle drei stritten die Vorwürfe ab und machten anschließend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Besonders der 24-jährige Wohnungslose fiel durch sein unkooperatives und aggressives Verhalten auf. Er kam den Anweisungen der Beamtinnen und Beamten nur zögerlich nach und beleidigte diese mehrfach. Daraufhin führten die Einsatzkräfte den polizeibekannten Mann zur Bundespolizeiwache. Nachdem er sich beruhigt hatte, durfte er die Wache wieder verlassen.
Bei der Auswertung der Videoaufnahmen stellten die Polizistinnen und Polizisten fest, dass jede der drei Personen tatsächlich einen Knallkörper gezündet hatte. Das Trio erhielt daraufhin einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof.
Die Bundespolizei leitete gegen alle drei Verdächtigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Der 24-Jährige muss sich zusätzlich wegen Beleidigung verantworten. (red)
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