In Bocholt kam es am Donnerstagabend zu zwei Fällen sexueller Belästigung. Die Polizei sucht nach einem Radfahrer, der Frauen im Vorbeifahren auf das Gesäß schlug.
Polizei BocholtSexuelle Belästigung durch Radfahrer – Täter schlug Frauen auf das Gesäß

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Die Polizei sucht nach einem Radfahrer, der in Bocholt zwei Frauen sexuell belästigt hat. (Symbolfoto)
Am Donnerstagabend (1. Mai 2025) kam es in Bocholt zu zwei Fällen sexueller Belästigung. Ein bislang unbekannter männlicher Radfahrer näherte sich zwei Frauen im Alter von 49 und 72 Jahren jeweils von hinten und schlug ihnen im Vorbeifahren auf das Gesäß.
Die Taten ereigneten sich an zwei unterschiedlichen Orten. Der erste Vorfall fand im Bereich der Gustav-Heinemann-Promenade gegen 18.05 Uhr statt, der zweite etwa zwei Stunden später in der Innenstadt auf dem Sankt-Georg-Platz.
Der Täter entfernte sich in beiden Fällen mit dem Rad in Richtung Innenstadt und Ravardistraße.
Polizei Bocholt veröffentlicht Täterbeschreibung
Zum Täter liegt folgende Beschreibung vor:
- etwa zwischen 20 bis 40 Jahre alt- etwa 1,80 Meter groß- schlank- dunkle Haare, an den Seiten sehr kurz - oben gegelt und zurückgekämmt- trug ein helles T-Shirt, eine knielange Jeans und weiße Turnschuhe- vermutlich mit einem Mountainbike unterwegs
Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung
Die Polizei weist darauf hin, dass in Fällen sexueller Belästigung oder anderer übergriffiger Verhaltensweisen schnelles Handeln wichtig ist: „Je schneller die Polizei informiert wird, desto größer sind die Chancen, den Täter zu identifizieren und weitere Taten zu verhindern, heißt es in der Mitteilung.
Betroffene und Zeuginnen und Zeugen sollten sich umgehend an die Polizei wenden, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Im Notfall ist der Polizeinotruf 110 zu wählen. „Auch scheinbar 'kleine' Übergriffe sind strafbar und werden von der Polizei ernst genommen, betont die Polizei.
In den genannten Fällen sucht die Polizei Zeuginnen und Zeugen. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat in Bocholt unter Tel. (02871) 2990 entgegen. (red)
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.