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Händler in NRW stinksauerVerkaufsoffene Sonntage von Gericht verboten

verkaufsoffene Sonntage NRW

Die Läden in NRW müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Es gibt also ein Verbot für verkaufsoffene Sonntage. Unser Foto zeigt die Hohe Straße in Köln im November 2020.

Düsseldorf/Münster – Es ist beschlossen – und viele Händler in NRW sind stinksauer: Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Damit sind die verkaufsoffenen Sonntage für 2020 ganz offiziell verboten. Dahinter steckt die Gewerkschaft Verdi.

  • Verkaufsoffene Sonntage 2020 in NRW verboten, Einzelhändler sind „fassungslos"
  • fünf verkaufsoffene Sonntage hätten es ursprünglich gewesen sein können
  • Gerichtsbeschluss aus Münster verbietet jetzt Sonntagsöffnung in NRW

Insgesamt wäre fünf verkaufsoffene Sonntage möglich gewesen. Doch dazu wird es definitiv nicht kommen: Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag, 24. November, die von der Landesregierung mit dem Corona-Infektionsschutz begründeten Sonntagsöffnungen untersagt.

Sonntagsöffnung in NRW verboten: Einzelhandel ist „fassungslos"

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster stößt im Einzelhandel auf Unverständnis. „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos", sagte der Präsident des Handelsverbandes NRW, Michael Radau. Der Gewerkschaft Verdi, die im Eilverfahren gegen die Sonntagsöffnung geklagt hatte, warf er vor, die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören.

Die NRW-Landesregierung hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen „unregulierbaren Kundenandrang" vermeiden wollen – und die landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor.

Verkaufsoffene Sonntage in NRW verboten: Kunden werden sich nicht auf Wochenende verteilen

Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die Richter äußerten „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen", hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde.

Wenn sich so viele Menschen tummeln, ist das gefährlich, denn Corona könnte sich schneller ausbreiten: Es erscheine naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.

Keine verkaufsoffenen Sonntage in NRW: Eilentscheidung der Richter

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus: Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten.

Nach der coronabedingten Schließung vieler Läden im Frühjahr hatte das Wirtschaftsministerium im Sommer 2020 mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage in NRW gestartet – damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt. (dpa/dok)