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Wegen OmikronNeue Corona-Regel in NRW wird bereits am 2. Dezember umgesetzt

Zwei Passantinnen gehen in der Fußgängerzone hinter einem Schild vorbei, auf dem «Maskenpflicht» steht.

In NRW gilt in einem bestimmten Bereich ab dem 2. Dezember wieder Maskenpflicht. Das hat das Schulministerium am Mittwoch (1. Dezember) mitgeteilt.

Ab dem 2. Dezember gilt in den Schulen Nordrhein-Westfalens wieder Maskenpflicht am Sitzplatz.

Das Schulministerium in NRW hat am Mittwoch (1. Dezember) mitgeteilt, dass ab dem 2. Dezember in den Schulen in NRW wieder Maskenpflicht herrsche.

Das Landeskabinett folgte damit in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag von NRW-Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer und beschloss die Rückkehr zur Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz.

NRW: Corona-Regel zur Maskenpflicht im Unterricht kommt am 2. Dezember

Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: „In der gegenwärtigen Situation, in der wir uns auch mit einer neuen Virusvariante auseinandersetzen müssen, haben wir aus Gründen der Vorsicht entschieden, die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz wieder einzuführen.“

Gebauer sagte weiter: „Wir wollen damit auch in den kommenden Wochen den für unsere Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht sichern. Meine oberste Priorität ist und bleibt es, die Schulen offenzuhalten. Gerade in der Pandemie ist es entscheidend, dass für Kinder und Jugendliche ihr Schulalltag weiterhin gewährleistet ist, sie Struktur und Halt bekommen.“

Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab morgen, den 2. Dezember 2021, wieder an allen Schulen des Landes. Die Coronabetreuungsverordnung wird entsprechend geändert. Lediglich auf dem Außengelände der Schulen (Schulhof, Parkplatz) gilt wie bisher grundsätzlich keine Maskenpflicht, teilte das Ministerium mit. (smo)