Missbrauchsprozess MünsterMutter von Opfer vor Gericht – auch ihr könnte lange Haftstrafe drohen

Zu Beginn des Prozesses im Missbrauchskomplex Münster sitzt die Mutter eines Opfers im Landgericht Münster und verdeckt ihr Gesicht mit einer Mappe.

Der 31-jährigen Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster ist am Donnerstag (5. August) vor dem Landgericht Münster die Anklage verlesen worden. 

Der 31-jährigen Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster könnte eine lange Haftstrafe drohen. Die Frau soll von den sexuellen Übergriffen ihres Lebensgefährten an ihrem Sohn gewusst haben – schritt allerdings zu keiner Zeit ein.

Münster. Der 31-jährige Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster ist am Donnerstag (5. August) unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Anklage verlesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Beihilfe in neun Fällen durch Unterlassen vor.

Münster: Angeklagte soll Sohn zu sexuellen Handlungen animiert haben

Die Frau soll seit 2018 vom schweren sexuellen Missbrauch ihres eigenen Kindes durch ihren Lebensgefährten gewusst haben. Vereinzelt soll die 31-Jährige ihren heute elfjährigen Sohn auch zu sexuellen Handlungen mit dem Mann animiert haben.

Im Hauptprozess war dieser im Juli zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.

Münster ist nach Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Kindesmissbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen.

Münster: Angeklagter könnte lange Haftstrafe drohen

Ob sich die Mutter des Kindes zu den Vorwürfen einlässt, war zum Prozessauftakt noch offen. Zum Schutz des Opfers hatte die Nebenklage den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft schlossen sich dem an.

Bis Ende September hat das Landgericht Münster acht weitere Verhandlungstage angesetzt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin droht der Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen 2 und 15 Jahren. Auch über eine anschließende Sicherungsverwahrung muss das Landgericht entscheiden. (dpa/cw)