20 Taten gestandenUrteil im Missbrauchskomplex Münster „milder" als gefordert

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Das Landgericht Münster verurteilte den 27-jährigen Angeklagten im Missbrauchskomplex Münster zu neun Jahren Haft. Das Symbolbild wurde im Juni 2015 in Münster aufgenommen.

Münster – Das Landgericht Münster hat nun erneut ein Urteil im Missbrauchskomplex Münster gesprochen. Der 27-jährige Student hatte im Prozess sogar mehr Taten zugegeben als angeklagt waren.

  • Angeklagter in Missbrauchskomplex zu neun Jahren Haft verurteilt
  • Richter sprach in Urteil von Lebensbeichte
  • Student für 13 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt

Münster: Angeklagter bekommt neun Jahre für 20 Taten des sexuellen Missbrauchs

Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht einen 27-jährigen Mann wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu neun Jahren Haft verurteilt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Dienstag (9.März) blieb die Große Strafkammer damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte neben fast elf Jahren Haft auch die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 121 KLs 1/20).

Das Gericht begründete das Strafmaß mit dem ausführlichen Geständnis des 27-Jährigen. Der nicht vorbestrafte Student hatte im Prozess deutlich mehr Taten eingeräumt als ursprünglich angeklagt waren. Verurteilt wurde er jetzt für 8 Taten des sexuellen und 13 des schweren sexuellen Missbrauchs. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Lebensbeichte.

Sicherungsverwahrung von Missbrauchstäter hält Gericht nicht für notwendig

Die Notwendigkeit einer sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit sah das Gericht nicht.

Die Aussagen des Studenten - auch als Zeuge in einem anderen Prozess - hatten zur Festnahme der Lebensgefährtin des Hauptangeklagten geführt. Der Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Missbrauch an ihrem eigenen Kind nicht verhindert zu haben.

Missbrauchkomplex Münster: Urteile zu weiteren Prozessen im Frühjahr erwartet

Weitere Prozesse - wie gegen den IT-Techniker, der als Haupttäter gilt, und weitere Angeklagte - sind am Landgericht Münster anhängig. Hier werden Urteile erst im Frühjahr erwartet.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Tatkomplexen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2019 aufgedeckt wurden. Es geht dabei um sexuelle Gewalt an einer Vielzahl von Kindern und um große Netzwerke mit zahlreichen Beteiligten und Opfern.

Missbrauchskomplex: Fall Münster kam nach Ermittlungen in Gartenlaube ans Licht

Nach Angaben der Polizei in Münster gibt es derzeit in dem Komplex 44 Tatverdächtige, von denen 29 in Untersuchungshaft sitzen. Die Ermittler gehen bislang von rund 30 missbrauchten Kindern aus.

Der Fall Münster kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. Ein Mann aus Schleswig-Holstein ist bereits rechtskräftig verurteilt - zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Er hatte ein Geständnis abgelegt und dem Opfer so eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Zwei Männer aus Hannover wurden zu Haftstrafen von fast acht und knapp über vier Jahren verurteilt. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. (dpa)