Maskenpflicht in SchulenWas ändert sich ab 2. November 2021 in NRW?

Maskenpflicht in der Schule in NRW: Ob die Maskenpflicht im Unterricht wirklich ab 2. November 2021 abgeschafft wird, ist offenbar noch nicht entschieden und soll von der Pandemie-Lage abhängig gemacht werden. Unser Symbolbild wurde 2021 in Rostock gemacht.

Maskenpflicht in der Schule in NRW: Ob die Maskenpflicht im Unterricht wirklich ab 2. November 2021 abgeschafft wird, ist offenbar noch nicht entschieden und soll von der Pandemie-Lage abhängig gemacht werden. Unser Symbolbild wurde 2021 in Rostock gemacht.

Die Herbstferien 2021 in NRW sind vorbei, jetzt wird wieder die Schulbank gedrückt. Und auch die Zeit des Maske-Tragens im Unterricht nähert sich offenbar dem Ende.

Düsseldorf. Mit dem Schulstart nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) rückt in Nordrhein-Westfalen ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht näher. Was steckt dahinter?

Das Düsseldorfer Schulministerium hatte schon Anfang Oktober 2021 Folgendes in Aussicht gestellt: 

  • auf Sitzplätzen im Klassenraum zu Beginn der zweiten Unterrichtswoche - also ab dem 2. November - kein Mund-Nasen-Schutz mehr vorgeschrieben
  • Masken müssten Schülerinnen und Schüler dann nur noch im übrigen Gebäude der Schule anlegen.

Für den Außenbereich von Schulen in NRW war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit trotz Corona abgeschafft worden. Wichtig: Bis zum 2. November gilt vorerst die Maskenpflicht an Schulen in NRW im Unterricht.

Alles zum Thema Karl Lauterbach

Maskenpflicht an Schulen in NRW: Die Entscheidung ist noch nicht gefallen

Tatsächlich ist die finale Entscheidung für oder gegen die Fortführung der Maskenpflicht an Schulen in NR wohl nicht nicht zu 100 Prozent beschlossen: Das Schulministerium hatte nämlich bei der Ankündigung zum Auslaufen der Maskenpflicht darauf hingewiesen, dass das weitere Infektionsgeschehen in der Pandemie berücksichtigt werde.

Mit Beginn des Unterrichts am 25. Oktober standen als erstes Corona-Tests an. Wer geimpft ist oder einen maximal 48 Stunden alten sogenannten Bürgertest vorlegen kann, ist ausgenommen. Das gilt für Schülerschaft, Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal.

Maskenpflicht an Schulen in NRW: Wegfall wird auch kritisiert

Ab dem zweiten Schultag werden die üblichen Tests bis Weihnachten fortgesetzt: Also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen.

Die Landeselternschaft der Gymnasien hatte die geplante Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz begrüßt, andere nannten die Entscheidung aber riskant und mahnten einen vorsichtigen Start nach den Ferien an. Einer der großen kritiker der Abschaffung der Maskenpflicht ist SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. (dpa/dok)