Besser nicht nachmachenMann begeht im Supermarkt fatalen Fehler

Blick auf die Obst- und Gemüseabteilung in einem Supermarkt.Im Supermarkt aß ein Kunde eine Tomate – bezahlen konnte er nicht. Jetzt drohen ihm rechtliche Konsequenzen.

Das hätte der Kunde besser nicht gemacht... Im Supermarkt (hier ein Symbolfoto vom 21. November 2016) aß der Mann eine Tomate – bezahlen konnte er nicht. Jetzt drohen ihm rechtliche Konsequenzen.

Darf man im Supermarkt einfach so Obst und Gemüse probieren? Ein Mann hat dies getan und jetzt wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. 

Hagen. Darf man das? Ein Mann hat in Hagen Tomaten und Süßigkeiten aus der Auslage genommen und gleich vor Ort gegessen, weil er sie nach eigenen Angaben nicht bezahlen konnte.

Es werde wegen Ladendiebstahls gegen den 43-Jährigen ermittelt. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, hatte ein Angestellter den Mann am Vortag beobachtet und angesprochen.

Obst und Gemüse im Supermarkt probieren: Wie ist die rechtliche Lage?

Als der Kunde dann auch noch aggressiv reagierte, kam die Polizei. Den Beamten sagte der Mann, dass er kein Bargeld bei sich habe und die Lebensmittel nicht bezahlen könne.

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„Das Probieren von Obst ist nicht erlaubt, das ist Diebstahl“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke

„Früher wurde diese Tat als Mundraub bezeichnet. Heute spricht man von einem Diebstahl geringwertiger Sachen. Eine solche Tat wird allerdings selten strafrechtlich verfolgt, meistens verlangt der Besitzer des Supermarkts nur die Bezahlung des Obstes.“

Am besten fragen Sie im Supermarkt vorher einen Mitarbeiter, ob Sie die Ware probieren dürfen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite – und ein Missverständnis ist ausgeschlossen. (dpa/lnw)