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Bochumer HauptbahnhofKoffer in S-Bahn vergessen – Entschärfer im Einsatz, Besitzer (25) ermittelt

Ein Polizeiauto steht vor einem Bahnhof (Symbolfoto).

Ein herrenloser Koffer sorgte am Bochumer Hauptbahnhof für einen Großeinsatz der Polizei (Symbolfoto).

Helle Aufregung am Bochumer Hauptbahnhof: Ein vergessener Koffer sorgte für einen Großeinsatz. Spezialkräfte rückten an. Teure Folgen drohen.

Ein vergessener Koffer hat am Montagnachmittag (11. August) für einen Großeinsatz der Bundespolizei am Bochumer Hauptbahnhof gesorgt. Ein Zug musste geräumt und mehrere Bahnsteige gesperrt werden.

Gegen 16.15 Uhr hatte der Zugbegleiter einer S1 die Bundespolizei alarmiert. Reisende hatten ihn auf ein herrenloses Gepäckstück aufmerksam gemacht. Der Besitzer oder die Besitzerin war offenbar nicht mehr an Bord. Nachdem auch Durchsagen und eine schnelle Videoauswertung erfolglos blieben, wurde der Zug am Hauptbahnhof geräumt.

Spezialkräfte der Bundespolizei rücken an

Die Polizisten und Polizistinnen sperrten die Bahnsteige 5/6 und 7/8. Da es sich um einen verschlossenen Hartschalenkoffer handelte und eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden Spezialisten und Spezialistinnen angefordert.

Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei rückte an und durchleuchtete den Koffer mit Spezialgerät. Kurz darauf gab es Entwarnung. Im Inneren befanden sich lediglich persönliche Gegenstände und Dokumente, die auf den Besitzer hindeuteten.

Besitzer (25) ermittelt – teures Nachspiel droht

Der mutmaßliche Besitzer, ein 25-jähriger Mann aus Bangladesch mit Wohnsitz in Mönchengladbach, konnte schnell ermittelt werden. Für ihn könnte der Vorfall nun ein teures Nachspiel haben. Laut Bundespolizei könnten ihm sowohl die Kosten der Deutschen Bahn als auch die des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden.

Die Bundespolizei appelliert daher eindringlich an alle Reisenden, ihre Gepäckstücke nicht unbeaufsichtigt zu lassen. „Durch einen möglichen Diebstahl können persönliche Gegenstände abhandenkommen oder es können weitreichende polizeiliche Maßnahmen und demzufolge Kosten erforderlich werden“, so die Warnung. (red)