Seit über 16 Jahren krankgeschrieben, aber voll bezahlt: Nun ist eine Duisburger Studienrätin wegen Betrugs angeklagt.
Jahrelang krank, voll bezahltLehrerin wegen Betrugs angeklagt

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Eine Lehrerin aus Duisburg, die ihre Krankheit über viele Jahre vorgetäuscht haben soll, wird nun angeklagt (Symbolbild).
Jetzt wird es ernst für die Studienrätin aus Duisburg. Seit vielen Jahren ist die Beamtin krankgeschrieben, ihr Gehalt floss trotzdem ohne Unterbrechung weiter. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie erhoben. Das melden mehrere Medien unter Berufung auf die Ermittler. Die Vorwürfe: Betrug und Urkundenfälschung.
Und es geht um richtig viel Geld. Radio Duisburg spricht von mehr als 248.000 Euro, die sich über die Jahre angehäuft haben sollen. Dieses zu Unrecht gezahlte Geld will man zurückholen. Das soll laut WDR das Ziel der Anklage sein.
Duisburger Lehrerin: immer wieder frische Atteste
Der Verdacht gegen die 62-Jährige wiegt schwer: Sie soll immer wieder frische Atteste abgegeben haben, obwohl sie in Wahrheit hätte arbeiten können. Im schlimmsten Fall droht ihr sogar Gefängnis. Ihr monatliches Gehalt dürfte zwischen 5000 und 6200 Euro brutto gelegen haben. Wegen Verjährung umfassen die Betrugsvorwürfe allerdings nur die Jahre 2021 bis 2025.
Ganz Deutschland kannte die Geschichte schon 2025. Damals war die Studienrätin bereits seit 15 Jahren krankgeschrieben, mit Attesten wegen einer psychischen Erkrankung, die mutmaßlich falsch waren. Und dann der nächste Hammer: Nebenher soll die Frau als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Das kam erst später ans Licht.
Ans Telefon ging die Lehrerin einfach nicht, so oft man es auch versuchte. Also rückten die Ermittler im März 2026 bei ihrer Wohnung in Duisburg an. Das Türschloss musste aufgebrochen werden. Drinnen stellten die Fahnder Akten, USB-Sticks und Laptops sicher. Das Material soll bei der Finanzermittlung helfen.
Vier Monate später, im Juli 2026, die nächste Wendung. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte die Frau nach einer Untersuchung beim Amtsarzt zwangsweise in den Ruhestand geschickt. Das wollte die Lehrerin nicht hinnehmen. Sie zog vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und klagte. Ihre vollen Bezüge bekam sie in der Zwischenzeit weiter.
Krankschreibungen fürs Berufskolleg Wesel offenbar gefälscht
Erhoben wurde die Anklage am 23. Oktober. Darin ist von Betrug in elf besonders schweren Fällen die Rede, dazu kommt Urkundenfälschung in zwei Fällen. Laut Radio Duisburg soll die Lehrerin von März 2021 bis März 2025 beim Berufskolleg Wesel zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben. Dort war sie beschäftigt. Gesehen hat man sie dort allerdings seit 2009 nicht mehr. Für das Land Nordrhein-Westfalen als ihren Dienstherrn war damit klar: Die Frau ist krank und kann nicht arbeiten. Ob sie in dieser Zeit anderswo beruflich aktiv war, ließ sich nicht beweisen.
Wie kann so etwas jahrelang niemandem auffallen? Bei der Bezirksregierung Düsseldorf merkte offenbar keiner, dass die Frau dauerhaft krank war. Eigentlich hätte sie längst zum Amtsarzt gemusst. Aufgeflogen ist das Ganze 2025 nur durch Zufall: Eine neue Sachbearbeiterin stolperte über den Fall. Sie ordnete eine medizinische Begutachtung an. Die Lehrerin klagte dagegen, verlor aber in zwei Instanzen. Erst dadurch wurde der Fall öffentlich.
Bezirksregierung Düsseldorf hat beim Dauerkrank-Fall gepatzt
Für die Behörde setzte es deshalb vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eine deutliche Ansage. Schon nach sechs Monaten krankheitsbedingter Abwesenheit müsse der Dienstherr handeln. Er sei dann verpflichtet, die „Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen“ ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. Gegen einen Mitarbeiter läuft inzwischen ein Disziplinarverfahren.
Noch ist offen, wie es weitergeht. Das Landgericht Duisburg muss erst entscheiden, ob es die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet. Bestätigt sich der Verdacht des erwerbsmäßigen Betrugs, könnte es für die Frau richtig bitter werden: Nach Angaben des WDR droht dann eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. (red)
