Die Auseinandersetzung um die Hochschule in Höxter spitzt sich zu.
Zoff um HochschuleStreit um Standort Höxter geht in die nächste Runde

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Ein Streit zwischen der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und dem Wissenschaftsministerium in Düsseldorf wird jetzt weiter vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster ausgetragen. (Archivbild)
Die rechtliche Auseinandersetzung um den Campus Höxter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) tritt in die nächste Phase. Gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hat die Bildungseinrichtung Widerspruch eingelegt. Jetzt liegt die Sache beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.
Einen bedeutenden Erfolg konnte das Land NRW in der ersten Instanz für sich verbuchen. Per Eilverfahren urteilten die Juristen: Die Verlegung von Studiengängen aus Höxter nach Detmold oder Lemgo, wie von der Hochschule vorgesehen, ist unzulässig.
Justiz bremst Verlagerungsvorhaben der Uni
Die richterliche Begründung hat es in sich: Ohne ein tragfähiges Konzept für die Zukunft des Standorts Höxter verstößt die Hochschule gegen das geltende Hochschulgesetz. Es stehe einer Bildungseinrichtung nicht frei, über die komplette Schließung eines Campus zu bestimmen.
In der Argumentation des Verwaltungsgerichts heißt es, der Campus Höxter sei im Landeshochschulgesetz explizit als Bestandteil der Hochschullandschaft aufgeführt. Eine vollständige Verlagerung sei deshalb nicht möglich. Die entsprechende Ankündigung der Hochschule wurde als gesetzeswidrig eingestuft.
Region lief Sturm gegen das Vorhaben
Die TH OWL beabsichtigte, den Lehrbetrieb in Höxter nach eigenen Vorstellungen vollständig einzustellen. Diese Mitteilung hatte im gesamten Umland für erheblichen Unmut gesorgt.
Zudem machte das Gericht deutlich, dass die akademische Freiheit von Wissenschaft und Forschung diese Absichten nicht deckt. Das Land NRW hat laut dpa als zuständige Aufsicht daher korrekt gehandelt, um die Hochschullandschaft zu bewahren (red).
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