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Ungeimpft und viel zu jungGrausiger Plan mit diesen süßen „Goldie“-Welpen in NRW

Vier der insgesamt fünf in Meckenheim beschlagnahmten Golden-Retriever-Welpen.

Vier der insgesamt fünf in Meckenheim beschlagnahmten Golden-Retriever-Welpen.

Was für ein mieser Start ins Leben – und was für ein Glück, dass sie nun in guten Händen sind: Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hat Hundewelpen beschlagnahmt, die im Internet verhökert werden sollten.

Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises hat in Meckenheim fünf Golden Retriever-Welpen aus einer Wohnung beschlagnahmt, die von dort aus weiterverkauft werden sollten.

Die Verkäuferin sei zuvor bereits mehrfach aufgefallen, weil sie Hunde verschiedener Rassen, wie Dackel, Labrador oder Shiba Inu,  aus Polen kaufte und im Internet weiterverkaufte, teilte der Rhein-Sieg-Kreis am Donnerstag (27. Januar) mit.

NRW: Frau aus Meckenheim will Golden Retriever-Welpen im Internet verhökern

Die am Dienstag (25. Januar) in Meckenheim beschlagnahmten „Goldie“-Welpen (die beliebte Hunderasse firmiert auch gern unter dem Kurznamen „Goldie“) seien zu jung für den Verkauf – eigentlich sollten sie noch bei der Mutter sein – und nicht gegen Tollwut geimpft gewesen.

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„Wir werden nun recherchieren, wie viele Tiere die Frau verkauft hat“, sagt der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Johannes Westarp: „Solche Verstöße gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz sind keine Kleinigkeit, auf die Meckenheimerin könnte ein Bußgeld bis zu 30.000 Euro zukommen.“

NRW: Beschlagnahmte Welpen sind in Quarantäne

Auch bei früheren Hundeverkäufen habe die Frau demnach nicht auf die vorgeschriebene Tollwut-Impfung geachtet. Zudem habe sie keine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren. Tierärzte hätten demnach die fehlenden Impfungen der verschiedenen Hunde bemerkt. Auch ein Nachbar habe die Frau bereits an das Veterinäramt gemeldet. Die Händlerin müsse sich nun wegen Verstoßes gegen das Tierseuchen- und das Tierschutzgesetz verantworten.

Die beschlagnahmten Welpen wurden ins Tierheim Troisdorf gebracht – dort sind die kleinen Racker wegen des fehlenden Tollwut-Impfschutzes zunächst in Quarantäne. Dann werde laut Veterinäramt entschieden, was weiter mit ihnen passiert und ob sie in die Vermittlung kommen würden..  (smo/dpa)