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„Polizeiruf 110“Gericht verbietet Nacktszenen mit TV-Star Nadja Becker

„Nicht mit mir“, dachte Nadja Becker, ließ die Werbung mit ihrem Busen verbieten.

„Nicht mit mir“, dachte Nadja Becker, ließ die Werbung mit ihrem Busen verbieten.

Düsseldorf – Aus einem Fernseh-Krimi wurde eine Verhandlung vor dem Landgericht.

Schauspielerin Nadja Becker hatte geklagt, weil mit einem Nackt-Foto von ihr Werbung für den „Polizeiruf 110“ gemacht wurde. Die 32-Jährige, die das Geschehen von der Zuhörerbank verfolgte, bekam am Ende Recht.

Vor drei Jahren spielte sie eine polnische Prostituierte in einer Folge der beliebten Krimi-Serie. Spontan kam der Regisseur auf die Idee, dass es der Szene gut täte, wenn die Schauspielerin dabei die Hüllen fallen ließe. „Meine Mandantin wurde bei den Dreharbeiten regelrecht überrumpelt“, erklärte ihr Rechtsanwalt bei der Verhandlung.

Alles zum Thema Internet

Letztlich stimmte sie aber zu, die Nacktszene wurde gedreht. Ärgerlich wurde Nadja Becker allerdings, weil genau mit dieser Szene auch noch Werbung für den Film im Internet gemacht wurde. Damit das in Zukunft unterbleibt, leitete sie eine Unterlassungsklage ein.

Gegen Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro wurde untersagt, die umstrittenen Aufnahmen noch einmal zu verwenden.