Vater schlägt Sohn (5) in Kita: 4200 Euro Geldstrafe
Faustschlag vor Kita45-Jähriger schlägt Sohn (5) in den Magen – jetzt fiel das Urteil

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Schlagender Vater verurteilt. (Symbolbild)
Harte Strafe für einen Vater in Düsseldorf! Ein 45-Jähriger muss 4.200 Euro zahlen, weil er seinem kleinen Sohn (5) einen heftigen Stoß in den Bauch versetzte. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass es sich um vorsätzliche Körperverletzung handelte. Der Mann hatte das Vergehen vor Gericht gestanden.
Das Ganze passierte am 12. Dezember 2024. Schauplatz war eine Kindertagesstätte, die in einem Bürokomplex untergebracht ist. Wie vor Gericht bekannt wurde, rief die Mutter den Vater hinzu. Sie war zuvor daran gescheitert, den Jungen zum Verlassen der Kita zu überreden.
Kamera zeichnet die schreckliche Tat auf
Was dann passierte, ist kaum zu fassen und wurde von einer Überwachungskamera festgehalten. Die Aufnahmen dokumentieren, wie der Junge sich sträubt, als ihm seine Jacke angezogen werden soll. In diesem Moment holt der Vater aus und schlägt zu. Das Kind windet sich daraufhin vor Schmerzen und stürzt wiederholt zu Boden.
Ein Sicherheitsmitarbeiter sah das Geschehen mit an. Daraufhin informierte die Leitung der Kindertagesstätte umgehend die Polizei. Gemäß der Anklageschrift hat der Vater die Gewalttat anfangs noch geleugnet.
Kind wohnt jetzt bei Oma und Opa
Die Tat zog ernste Folgen für die Familie nach sich. Der Sohn, mittlerweile sechs Jahre alt, ist laut Aussage des Verteidigers bei den Großeltern untergebracht. Seine Eltern dürfen ihn nur noch unter Aufsicht treffen. (dpa/red)
Der Vater bemüht sich laut seinem Anwalt um Besserung und besucht einen Antigewaltkurs für Eltern. Im Gerichtsprozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldsumme von 5.900 Euro verlangt, während die Verteidigung auf 2.400 Euro plädierte. Die Gerichtsentscheidung ist bislang nicht endgültig. (dpa/red)
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