Corona-Vorgaben zur Freibadöffnung bislang noch unklar
Am Donnerstagnachmittag (14. Mai) verkündete die Düsseldorfer Bädergesellschaft: „Die Freibadsaison in Düsseldorf beginnt am 20. Mai im Strandbad Lörickbei bei anhaltenden guten Entwicklungszahlen der Infektionen unter strengen Auflagen nach dem Hygiene- und Schutzkonzept.”
Am 30. Mai sollen dann auch das Freibad Rheinbad und das Allwetterbad Flingern eröffnen.
Wie die konkreten Schutzmaßnahmen und Veränderungen in den Bädern aussehen werden, wird noch bekannt gegeben.
Düsseldorfer Freibäder bereiten sich auf Saison-Start vor
Bislang konnten nur kleine Veränderungen wie Grünschnittarbeiten und Beckenreinigung vorgenommen werden. Arbeiten, die im Rahmen der jährlichen Auswinterung ohnehin fällig waren.
Für die weitere Vorbereitung habe man sich bisher an den Grundsätzen aus dem Einzelhandel oder von Spielplatzverordnungen orientiert.
Corona-Pandemieplan für Düsseldorfer Freibäder
Entscheidend für den Umgang im Freibad ist auch der bereits veröffentlichte Pandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), denn Abstandsregelungen und Hygienevorschriften müssen auch im Badebetrieb weiterhin eingehalten werden.
Wegen Corona: Maskenpflicht in Freibädern
Badehose an und rein ins kalte Nass? Ganz so unbeschwert dürfte es diesen Sommer wohl nicht werden. Der Pandemieplan sieht einige Neuerungen vor, die den gewohnten Freibadbetrieb spürbar verändern werden.
Abstandsregelungen im Bereich von Wasserrutschen und Sprunganlagen sind zu beachten und auch die Maskenpflicht in vorab gekennzeichneten Bereichen, gilt es einzuhalten.
In den Schwimm- und Badebecken soll es Zugangsbeschränkungen geben und im Wasser heißt es eigenverantwortlich Abstand halten.
Geregelte Personenanzahl in Düsseldorfer Freibädern
Um die geforderte Distanz zwischen den Badegästen einhalten zu können, gibt die DGfdB einen „Sicherheitswert“ zur maximalen Besucheranzahl an.
Dieser richtet sich individuell nach den Begebenheiten der einzelnen Bäder. Pro Person ist ein Platzbedarf von 15 m² definiert. Wie viele Badegäste im Bad sein dürfen, bestimmt die Personenkapazität der kleinsten Fläche.
So kann sichergestellt werden, dass auch wenn alle Besucher eine Fläche gleichzeitig nutzen (beispielsweise die Liegewiese) genügend Abstand eingehalten werden kann.
Corona-Gefahr ist außerhalb vom Schwimmbecken
Diese Begrenzung kann auch schon mal deutlich unter der eigentlichen Maximalbelegung liegen, soll aber vor allem außerhalb des Beckens das Infektionsrisiko senken.
Denn die wirkliche Gefahr lauert weniger im Wasser als in den Umkleiden, in der Schlange an der Kasse oder beim Pommes-Kauf am Kiosk.
„Eine direkte Übertragung über das Schwimm- und Badewasser ist höchst unwahrscheinlich”, gibt das Umweltbundesamt bekannt.
Corona-Gefahr bleibt auch im Freibad bestehen
Das Wasser wird ständig neu aufbereitet und bietet dadurch einen weitreichenden Schutz vor ungewollten Organismen und chemischen Stoffen.
Gleichzeitig wird das Wasser gefiltert und desinfiziert, um so die eingetragenen Bakterien und Viren zu bekämpfen.
Beim Tauchen besteht also nur eine sehr geringe Ansteckungsgefahr. Wer aber zum Niesen wieder auftaucht, sorgt für ein erhöhtes Infektionsrisiko im Schwimmbecken.