Am Flughafen erwischtÜber vier Jahre Knast, weil er in Düsseldorf auftauchte
Düsseldorf – Das wird ein Gefängnisaufenthalt der besonders überfüssigen Art.
Am Montagmorgen (10. August 2020) wurde ein 48-jähriger Mann bei der Ausreisekontrolle in die Türkei festgestellt.
Düsseldorf: Gefasster Totschläger wurde bereits 1997 verurteilt
Gegen den Gesuchten besteht ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Totschlags. Im Januar 1997 wurde der türkische Staatsangehörige mit französischem Aufenthaltstitel bereits rechtskräftig vom Landgericht Duisburg zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.
Im Januar 2001 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 1.696 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen.
Als der Mann nun am Montagmorgen am Flughafen Düsseldorf ausreisen wollte, stellte die Bundespolizei fest, dass er bei der „Wiedereinreise“ in das Bundesgebiet diese Reststrafe noch zu verbüßen hat.
Düsseldorf: Fahndung wäre im Dezember 2020 gelöscht worden
Eine Löschung der Fahndungsnotierung wäre im Dezember 2020 erfolgt.
Der türkische Staatsangehörige wurde nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht. Hätte er ein paar Monate länger damit gewartet, deutschen Boden zu betreten, wäre ihm das erspart geblieben. (vog)