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Loverboy-MascheProzess in NRW: Gangster-Rapper (32) mit heftiger Behauptung

Eine Prostituierte liegt auf dem Bett.

Unter anderem wegen Zwangsprostitution muss sich seit Dienstag (25. Januar 2022) ein Gangster-Rapper (32) in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Das undatierte Symbolfoto zeigt eine Prostituierte. 

Ein Gangster-Rapper steht in Düsseldorf vor Gericht. Die Liste der Vorwürfe gegen den 32-Jährigen ist lang, unter anderem geht es um Zuhälterei. 

Ein Düsseldorfer Gangster-Rapper muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung und Zwangsprostitution vor Gericht verantworten. Der 32-Jährige soll Frauen und Mädchen mit der Loverboy-Masche die große Liebe vorgegaukelt und sie in die Zwangsprostitution getrieben zu haben.

Die Anklage listet Zuhälterei, Körperverletzung, Beleidigung, Drogenhandel und sexuellen Missbrauch von Jugendlichen als weitere Vorwürfe auf. Am Dienstag (25. Januar 2022) startete der Strafprozess am Düsseldorfer Landgericht.

Düsseldorf: Gangster-Rapper soll Opfer im Internet angeboten haben

Laut Anklage soll der Gangster-Rapper zwischen Sommer 2018 und Anfang April 2021 vier junge Frauen und zwei Mädchen über einschlägige Internetseiten zur Prostitution angeboten haben. Zwei von ihnen soll er vergewaltigt haben. Seine Opfer habe er zur Prostitution in Hotels und Appartements in Düsseldorf, Köln und Braunschweig gezwungen. Vor acht Monaten war der Mann verhaftet worden.

Der in Köln geborene Angeklagte bestritt in einer ersten Stellungnahme, die zwei minderjährigen Mädchen zur Prostitution gezwungen zu haben: Beide hätten ihm gegenüber behauptet, volljährig zu sein und selbst darauf gedrängt, anschaffen zu gehen, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Beide hätten bereits zuvor als Prostituierte gearbeitet.

Zudem habe er die Hälfte der Einnahmen den Frauen überlassen, „obwohl ich alle Kosten hatte“. Zu den übrigen Vorwürfen werde er sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern.

Düsseldorf: Zwei mutmaßliche Opfer brachten Ermittlungen ins Rollen

Laut Staatsanwältin Laura Hollmann hat der 32-Jährige die jungen Frauen massiv unter Druck gesetzt und sie mit der Drohung, Sexvideos von ihnen zu veröffentlichen, zur Weiterarbeit erpresst. Die Einnahmen habe der Angeklagte nicht fair geteilt, sondern nahezu ausschließlich für sich behalten.

Zwei der mutmaßlichen Opfer hatten Strafanzeige erstattet und damit bereits 2020 die Ermittlungen gegen den Mann ins Rollen gebracht. Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt. Bis Ende April sind noch 16 weitere Verhandlungstage angesetzt. (dpa)