Schäden in MillionenhöheMit Online-Retouren betrogen: Dortmunder (26) festgenommen

Polizisten und ein Spürhund gehen auf eine Haustür zu.

Die Polizei hat am Mittwoch (21. September 2022) eine Wohnung in Dortmund durchsucht. Auch ein Datenspürhund war im Einsatz. Das Symbolfoto vom 10. Dezember 2019 zeigt einen Anti-Terror-Einsatz in Mönchengladbach.

Das Onlinegeschäft boomt, oft wird die Ware aber auch retourniert. Ein Dortmunder soll daraus ein lukratives Geschäft gemacht haben. 

Schlag gegen die Online-Betrugsszene: Am Mittwoch (21. September 2022) ist es zu einem Großeinsatz in Dortmund gekommen. Im Fokus: ein 26-Jähriger. Ihm wird unter anderem gewerbsmäßiger Computerbetrug vorgeworfen.

Ermittlerinnen und Ermittler des Polizeipräsidiums Dortmund haben im Auftrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) die Wohnanschrift des Dortmunders durchsucht. Auch ein Datenspürhund war im Einsatz. 

Einsatz in Dortmund: Mega-Schaden durch Rückerstattungsbetrug

Der Beschuldigte steht im Verdacht, Kundinnen und Kunden von Onlinehändlern beim Rückerstattungsbetrug („Refunding“) unterstützt zu haben. Seine „Dienste“ soll er gegen Provision in Sozialen Medien angeboten und in mehr als 1600 Fällen damit Erfolg gehabt haben.

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Beim Refunding wird die Rücksendung vorgetäuscht, um den Zahlbetrag zurückerstattet zu bekommen. Im aktuellen Fall wird der mit dieser Masche verursachte Schaden auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert, wobei der Tatverdächtige aus Dortmund jeweils Provisionen zwischen 20 und 45 Prozent des Warenwertes als Entlohnung erhalten haben soll. 

„Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Dortmunder festgenommen werden“, so ein Polizeisprecher. Der 26-Jährige wird am im Laufe des Donnerstags dem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittlerinnen und Ermittler stellten bei dem Mann neben Schmuck, Handys, Kreditkarten auch ein hochwertiges Auto (Mercedes-Benz) sicher. Ob und in welchem Umfang auch gegen die Kundinnen und Kunden des Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, wird gegenwärtig durch die Staatsanwaltschaft geprüft. (iri)