LandesregierungBeschlossen: Neue Corona Regeln in NRW – das ändert sich ab jetzt

NRW-Gesundheitsminister Laumann

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)

von Sebastian Oldenborg (so)

Düsseldorf – Artikel aktualisiert am 13. Juli 2020 – Das Kabinett in Nordrhein-Westfalen hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen in der Coronaschutzverordnung beschlossen und diese grundsätzlich bis zum 11. August verlängert. Das Gesundheitsministerium werde zeitnah entsprechende Verordnungen erlassen, teilte die Landesregierung mit.

Die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen bleiben demnach noch mindestens einen weiteren Monat bestehen.

„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

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Und weiter: „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“

Coronaschutzverordnung in NRW geändert – das sind die neuen Regeln

Dem Beschluss nach werden die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betreffe vor allem Feste aus besonderem Anlass, vor allem Hochzeiten. Diese könnten nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden. Gleiches gelte für Beerdigungen.

Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

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Außerdem gelten bei der Einreise geänderte Regeln: Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die in einem Risikogebiet Urlaub machen, werden nicht mehr automatisch von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen, sondern nur noch nach einem negativen Corona-Test. Dasselbe gilt für Besuche bei Verwandten in Risikogebieten.

Gesundheitsminister Laumann: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden.“ (so)