Bluttat auf FeldwegAnklage gegen Bonner (44) erhoben – nicht nur wegen Schüssen in Swisttal

Zwei Polizisten führen einen Mann ab.

Am 4. August 2022, drei Tage nach den Schüssen in Swisttal, wurde der Bonner festgenommen. Das Symbolfoto zeigt eine andere Festnahme nach einem versuchten Tötungsdelikt am 21. April 2022 in Düsseldorf-Hassels. 

Nach einem versuchten Tötungsdelikt in Swisttal ist ein Mann aus Bonn angeklagt worden. Die Anklage umfasst aber noch weitere Taten. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Was hat sich im Sommer auf einem Feldweg in Swisttal im Rhein-Sieg-Kreis abgespielt? Am 1. August wurde dort ein Mann (48) niedergeschossen. Der mutmaßliche Schütze: ein Bonner. Er wurde später durch Spezialkräfte in Bonn-Auerberg festgenommen. 

Jetzt ist Anklage gegen den 44-Jährigen erhoben und diese zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Das hat Landgerichtssprecherin Gerlind Keller am Mittwoch (28. Dezember 2022) auf EXPRESS.de-Nachfrage bestätigt. 

Schüsse in Swisttal: Mann aus Bonn angeklagt – heftige Vorwürfe 

Die Anklage umfasst nicht nur die mutmaßliche Tat in Swisttal. Insgesamt sind drei Fälle angeklagt, wegen derer der Mann aus Bonn ab dem 17. Januar vor Gericht steht. Die Vorwürfe gegen ihn sind heftig. 

Am Abend des 1. August soll der Angeschuldigte (damals 43) auf einem Feldweg im 380-Seelen-Örtchen Swisttal-Essig, rund 20 Kilometer von Bonn entfernt, mehrere Schüsse auf einen 48-Jährigen abgegeben haben. Vier davon waren laut Anklage abstrakt lebensgefährliche Durchschüsse in den Extremitäten.

Heißt: Es bestand die Wahrscheinlichkeit einer Lebensgefahr. In diesem Fall muss sich der Bonner wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit versuchter Tötung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. 

Rund eine halbe Stunde nach den Schüssen fiel er in Bonn-Pützchen auf. Der Angeschuldigte soll sich über das Fahrverhalten eines vor ihm fahrendes Mannes so geärgert haben, dass er auf die Vorderreifen dessen Autos geschossen haben soll.

Angeklagt sind hierbei der Verstoß gegen das Waffengesetz, vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. 

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Am Abend des nächsten Tages soll der Bonner dann versucht haben, von der Familie des Swisttaler Opfers einen Geldbetrag – auf den er keinen Anspruch hatte – zu erhalten. In dem Fall ist er wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt worden. Täter und Opfer kannten sich aus Swisttal. 

Trotz der zahlreichen Vorwürfe ist der Prozess nur bis zum 31. Januar terminiert. Ob dann tatsächlich auch das Urteil fällt oder weitere Verhandlungstage angesetzt werden müssen, wird sich zeigen. (iri)