„Jeck im Sunnesching“Klage wegen Lärmbelästigung: Jetzt hat das Gericht entschieden

Blick auf die Bühne von „Jeck im Sunnesching“ in Bonn.

„Jeck im Sunnesching“ soll auch in diesem Jahr in der Bonner Rheinaue über die Bühne gehen. Doch die Veranstaltung wackelte.

Das Open-Air-Event „Jeck im Sunnesching“ in Bonn hing am seidenen Faden. Ein Anwohner klagte. Jetzt hat das Kölner Verwaltungsgericht darüber entschieden. 

Ein Anwohner, der das Festival „Jeck im Sunnesching“ in Bonn verhindern wollte, muss eine Klatsche einstecken. Der Mann hatte beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen die von der Stadt Bonn genehmigte Veranstaltung eingereicht. Ohne Erfolg. 

Wie das Kölner Gericht am Donnerstag (25. August) bekannt gab, ist der Eilantrag abgelehnt worden. „Jeck im Sunnesching“ darf somit wie geplant am kommenden Samstag stattfinden. 

„Jeck im Sunnesching“ in Bonn: Kölner Gericht lehnt Eilantrag ab

Der Beschwerdeführer hatte im Wesentlichen geltend gemacht, dass die Anzahl der jährlich zulässigen 18 „seltenen Ereignisse“ nach dem sogenannten Freitzeitlärmerlass NRW überschritten sei. Doch sein Eilantrag hatte keinen Erfolg.

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Zur Begründung führte das Kölner Verwaltungsgericht aus, dass es offen sei, ob die zumutbare Geräuschbelastung auf dem Grundstück des Anwohners an mehr als 18 Tagen jährlich überschritten werden. Die Beurteilung könne im Eilverfahren nicht geklärt werden.

Weiter heißt es seitens des Gerichts, dass man eine Interessenabwägung vorgenommen haben. Dabei wurde berücksichtigt, dass zu der karnevalistischen Großveranstaltung 30.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. „Das Interesse an der Durchführung der am Wochenende und nicht zu Ruhezeiten stattfindenden Großveranstaltung, die bereits seit längerer Zeit feststeht, ist höher zu gewichten als die individuellen Interessen eines Anwohners an der Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf seinem auf der gegenüberliegenden Rheinseite befindlichen Grundstücks“, führt das Gericht aus.

„Jeck im Sunnesching“: Stadt Bonn verfasst Stellungnahme

Nach zwei Jahren coronabedingter Pause freuen sich die Fans kölscher Musik auf „Jeck im Sunnesching“ in der Bonner Rheinaue, der Ticketverkauf lief überragend. Damit würde die Rekordmarke von 2019 (damals feierten 25.000) erneut überboten. Umso herber der Dämpfer für, als der Anwohner Anfang der Woche seinen Eilantrag stellte.

Die Stadtverwaltung hatte daraufhin am Mittwochmittag dem Verwaltungsgericht ihre Stellungnahme übermittelt. Nach Auffassung der Stadt ist die Genehmigung der Veranstaltung rechtmäßig erfolgt, da die Zahl der gesetzlich erlaubten Veranstaltungen, die als seltenes Ereignis durchgeführt werden, eingehalten wird.

Nach dem Freizeitlärmerlass des Landes NRW dürfen Kommunen pro Jahr 18 sogenannte „seltene Ereignisse“ mit höheren Lärmgrenzen genehmigen. Ferner gibt der Erlass die Möglichkeit, darüber hinaus Ausnahmen in besonderem öffentlichen Interesse zuzulassen. Dies betrifft in diesem Fall Veranstaltungen in der Bonner Rheinaue, insbesondere auf der großen Blumenwiese.

Den vorgegebenen Rahmen hat die Stadtverwaltung ihrer Auffassung nach noch nicht ausgeschöpft. Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (46) nahm die Klage entsetzt zur Kenntnis. „Man fasst es nicht“, twitterte sie mit einem roten, zornigen Emoji.

„Jeck im Sunnesching“: Offizielles Musik-Programm bis 20 Uhr geplant

Geplant ist am Samstag ein buntes Programm ab 11 Uhr der besten kölschen Bands und Newcomer auf zwei Bühnen. Als Höhepunkte stehen die Auftritte von Cat Ballou, Brings, Lupo, Kasalla und Klüngelköpp auf dem Programm. 

„Wir freuen uns, dass es endlich wieder losgeht“, sagte „Jeck im Sunnesching“-Initiator Thomas Deloy bereits. „Der Ticketverkauf und die Stimmung im Vorfeld zeigen, dass die Vorfreude nach der Zwangspause absolut groß ist und dem Sommerfestival entgegengefiebert wird.“ Gegen 20 Uhr wird das offizielle Musik-Programm unter freiem Himmel laut Plan beendet.

Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.