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Bonner WCCB-KlageDer 1-Million-Euro-Hammer

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Die Stadt Bonn verklagt Ex-Stadtdirektor Arno-Hübner, Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und Ex-Gebäudemanager Friedhelm Naujoks.

von Marion Steeger (MS)

Bonn – So etwas hat es in der Geschichte Bonns (und in den meisten anderen deutschen Kommunen) noch nicht gegeben: Die Stadt verklagt frühere Spitzenkräfte auf Schadensersatz. Und dabei geht es unter anderem für Ex-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (69), Ex-Stadtdirektor Arno Hübner (75) und Ex-Gebäudemanager Friedhelm Naujoks (66) um viel Geld!

Doch wie sollen die das bezahlen? Und wie kommen diese Summen zustande? Der WCCB-Skandal von 2009 und kein Ende: Die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen hat für die Stadt die Klageschriften beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Hier lesen Sie mehr zu der Klage der Stadt Bonn in Sachen WCCB.

Für das Bau-Desaster im ehemaligen Regierungsviertel, das den Steuerzahler rund 300 Millionen Euro kostet, sollen sich insgesamt fünf städtische Mitarbeiter verantworten. Dieckmann und Hübner sollen eine Million Euro zahlen. Naujoks 500.000 Euro. Zahlen, die viele erschaudern lassen.

So wird der Schadenersatz berechnet

Doch die Rechnung läuft so: Weil die Stadt eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten hat, darf durch solch eine Summe ihre Existenz nicht in Frage gestellt werden. Schadensersatz in voller Höhe ist deshalb schon mal utopisch. Ob es sich nun um die 300 Millionen Euro Baukosten oder die 72 Millionen Euro für die WCCB-Bürgschaft handelt.

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Das WCCB im früheren Bonner Regierungsviertel

Pension wird gekappt

Geht man aber zum Beispiel von einer Beamtenpension in Höhe von 8000 Euro aus, seien 4000 Euro weniger „zu verkraften“, so Experten. Diese 4000 pro Monat werden dann mit dem „versicherungstechnischen Alter“, also der Lebenserwartung hochgerechnet. Nimmt man zum Beispiel 20 Jahre, kommt man auf 960 000 Euro.

Millionen-Zahlung fraglich

Zahlenspiele, die laut EXPRESS-Infos bei Bärbel Dieckmann und Arno Hübner so ähnlich angewandt worden sind. Und schaut man sich das Alter der Verklagten an, auch extrem hoch angesetzt sind. Ob es in dem Fall, dass die Stadt die Schadensersatzklage gewinnt, tatsächlich zu den Millionen-Summen kommt, ist fraglich. „Es liegt im Ermessen der Stadt, in welcher Höhe dann Schadensersatz eingefordert wird“, so ein Experte.

Keine Verjährung 

Dass die insgesamt fünf städtischen Mitarbeiter nach so langer Zeit noch verklagt werden können, hat einen juristischen Grund: Sie hatten eine Verjährungsverzichtserklärung unterschrieben.

(exfo)