Eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgt: Der bekannte Kinderpsychiater Michael Winterhoff (71) ist der Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Doch statt einer Haftstrafe gibt es nur Bewährung. Die Urteilsbegründung aus Bonn überrascht.
Winterhoff-Urteil in Bonn:Bewährung für Star-Psychiater – Gericht sieht keine böse Absicht

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Das Gericht verurteilte Winterhoff zu einer Bewährungsstrafe.
Eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wurde vom Landgericht in Bonn gegen den prominenten Buchautor verhängt. Schuldig gesprochen wurde der 71-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Anklagepunkten und zusätzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Anklage wollte ihn fast vier Jahre im Gefängnis sehen
Zentraler Punkt des Prozesses war die Verschreibung des kontroversen Medikaments Pipamperon an junge Menschen. Wie die dpa meldet, hatte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe gefordert: drei Jahre und neun Monate. Die Anschuldigung lautete, Winterhoff habe das Mittel ohne medizinischen Grund verabreicht und die Erziehungsberechtigten im Dunkeln über Risiken gelassen.
Doch das Gericht gelangte zu einer komplett anderen Bewertung der Beweggründe des Psychiaters.
Gerichtsurteil: Psychiater handelte mit „heilender Absicht“
Der Beschuldigte habe das Präparat zwar für eine Langzeittherapie verschrieben, aber nicht mit der Intention, seinen jungen Patienten zu schaden. Die Richterin erklärte in ihrer Begründung, der Mediziner habe vielmehr „aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt“.
Nach Ansicht des Gerichts war der 71-Jährige bestrebt, „Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden“. Zwar holte er für die Therapie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ein, ging dabei aber fälschlicherweise davon aus, diese hinreichend informiert zu haben.
Während des gesamten Verfahrens wies Winterhoff die Vorwürfe von sich, und seine Anwälte forderten einen Freispruch. Die Entscheidung des Gerichts hat noch keine Rechtskraft erlangt. (red)
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