Rosenkrieg in Siegburger WaldAngeklagter soll Ex beim Joggen verprügelt haben

Wald

Bei einem zufälligen Treffen im Wald soll ein Mann seiner Ex-Frau gegenüber handgreiflich geworden sein. Das Symbolfoto zeigt ein Waldstück in Basdorf bei Hessen.

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – Nach der Scheidung war sich das Ehepaar aus dem Raum Siegburg zwei Jahre lang nicht mehr begegnet. Jeglicher Kontakt und vor allem die Verabredungen mit den beiden gemeinsamen Kindern, liefen über das Telefon oder soziale Netzwerke.

An einem kalten Januartag im Jahr 2019 kam es beim Joggen im Wald dann doch zu einer zufälligen Begegnung des Paares. Daraus wurde ein Fall vor Gericht, denn nur zwei Wochen nach dem ungewollten Treffen bekam der heute 49-jährige Architekt zu seinem Entsetzen eine Ladung der Polizei.

Ungeplantes Treffen im Wald soll zu Handgreiflichkeit geführt haben

Er habe seine 44-jährige Ehefrau, so der Vorwurf, im Wald mit zwei Händen an den Schultern gepackt und zu Boden geworfen. Als sie aufstehen wollte, soll er ihr noch in die Seite getreten und gedroht haben, sie beim nächsten Mal richtig zu verprügeln.

Der Architekt war fassungslos. „Ich habe meiner Frau kein Haar gekrümmt. Ich bin doch kein Schläger“, beteuerte er, als er Einspruch gegen einen Strafbefehl von über 1500 Euro Geldstrafe einlegte.

Gericht Siegburg: Angeklagter wegen Streit mit Ex verurteilt

Im Prozess vor dem Amtsgericht Siegburg räumte er zwar ein, dass es bei der Begegnung im Wald zum Streit gekommen war, es allerdings keinerlei Berührungen zwischen ihm und seiner Ex-Frau gegeben habe. Auslöser für den Disput war das Umgangsrecht mit den Kindern gewesen.

Damals hatte er seine Töchter drei Wochen lang nicht mehr gesehen, erzählte er. All seine Bitten und Vorschläge, wie ein gemeinsamer Ausflug ins Schwimmbad oder ins Kino, habe seine Ex-Frau lediglich mit Missachtung gestraft. Das habe ihn ganz schön sauer gemacht, aber deswegen eine Straftat?

Angeklagter legt Berufung ein und muss vor Bonner Gericht

Trotz seiner Aussage hatte das Amtsgericht Siegburg den Familienvater im Februar 2020 wegen Körperverletzung verurteilt und die Geldstrafe sogar auf 3300 Euro erhöht. Der Angeklagte ging in Berufung und beteuerte jetzt am Montag (14. September) vor dem Bonner Landgericht erneut seine Unschuld.

Besonders erschüttert war er darüber, dass seine Ex-Frau eine Gewaltschutzanordnung gegen ihn beantragt hatte – angeblich weil sie Angst vor seiner Gewalttätigkeit hat.

Vor Bonner Landgericht: Angeklagter muss zahlen

Bevor der schwelende Rosenkrieg mit der 44-jährigen Ex-Frau als Zeugin erneut eine Bühne bekam, gab die Berufungsrichterin dem Angeklagten einen wohlmeinenden Rat: „Nur Sie beide wissen, was an dem Tag im Wald passiert ist. Damit steht Wort gegen Wort“.

Um den letzten Rest vom Familienfrieden nicht weiter zu gefährden, wäre es klüger, den Fall nicht erneut aufzurollen, sagte die Richterin. Nach einer kurzen Bedenkzeit nahm der Angeklagte die Berufung zurück. Allerdings nicht ohne zu Protokoll zu geben, dass diese Rücknahme kein Schuldeingeständnis sei. (ucs)