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Im Februar wollte er sie noch tötenAngeklagter macht Heiratsantrag vor Bonner Gericht

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Der Angeklagte war mit einem Bajonett auf seine Partnerin losgegangen. Vor dem Bonner Gericht machte er ihr jetzt einen Antrag.

Bonn/Niederkassel – Es war fast totenstill im Schwurgerichtssaal, als das Paar am Donnerstagmorgen (10. September) um 11.02 Uhr die Wende im Bonner Totschlagsprozess um einen fast tödlichen Bajonettangriff einläutete.

„Willst Du mich heiraten?“, flüsterte der 47-jährige Angeklagte, eingerahmt von Plexiglasscheiben, zu seiner einstigen Lebensgefährtin, die ihm zu diesem Zeitpunkt noch als Nebenklägerin direkt gegenüber saß. Die 35-Jährige schien die Frage erwartet zu haben. Sie lächelte und hauchte leise: „Ja“.

Bonn: Gelernter Schlosser attackierte Lebensgefährtin mit Bajonett

Eine erstaunliche Wendung in einem Kapital-Verfahren, bei dem immerhin versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung angeklagt sind. Dabei war die Mutter von drei Kindern noch vor sieben Monaten nicht sicher, ob sie die Nacht zum 25. Februar 2020 überhaupt überleben würde.

Dem Ankläger zu Folge hatte der gelernte Schlosser seine Lebensgefährtin, mit der er einen gemeinsamen Sohn hat, aus rasender Eifersucht grausam misshandelt und schließlich mit einer Bajonettspitze gegen den Kopf attackiert um sie zu töten.

Den Angriff hatte sie mit ihrer Hand noch abwehren können. Schließlich war es ihr gelungen, das Fenster der Wohnung zu öffnen und um Hilfe zu schreien.

Heiratsantrag vor Bonner Gericht ermöglicht Verweigerung von Aussage

Ob der ungewöhnliche Heiratsantrag vor Gericht romantisch oder strategisch war, bleibt vorerst das Geheimnis des Paares. Jedenfalls musste die Geschädigte nach dem Eheversprechen nicht länger gegen ihren zukünftigen Bräutigam aussagen.

Da sie nunmehr verlobt seien, erklärte der vorsitzende Richter Klaus Reinhoff sachlich, könne sie sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Kaum ausgesprochen, legte die 35-Jährige die Nebenklage nieder und lies den Antrag auf Zulassung widerrufen.

An einer weiteren Aufklärung des Falls oder einer Verurteilung schien sie plötzlich nicht länger interessiert zu sein. Schließlich räumte die 35-Jährige ihren Nebenklage-Platz und setzte sich in den Zuschauerraum zwischen ihre beiden Töchter aus erster Ehe. 

Lebensgefährtin nach Bajonett-Attacke in Bonn als schwanger enttarnt

Am Morgen des dritten Prozesstages hatte bereits die jüngere der beiden Töchter für eine Überraschung gesorgt. Die 14-Jährige hatte im Zeugenstand verraten, dass ihre Mutter im achten Monat schwanger ist. Der Vater sei der Angeklagte. Woher sie das wisse? „Weil es Karneval passiert ist.“

Zuvor war die Schülerin ausgiebig zu den makabren Anrufen in der Tatnacht befragt worden. Der 47-Jährige hatte ihre Großmutter, die Mutter der Geschädigten, mit Drohungen terrorisiert.

„Oma sollte schon mal einen Sarg für meine Mutter besorgen.“ Außerdem wurde sie gefragt, ob sie auch Geld für eine Beerdigung habe. Schließlich sagte er ihr, dass diese Nacht keiner überleben würde, denn er würde sich eine Waffe besorgen.

Angeklagter in Bonner Bajonett-Attacke kein Ersttäter

Kurz vor dem „Heiratsantrag“ waren von der Kammer noch die Vorstrafen des Angeklagten eingeführt worden – ein Vorzeigemann sieht anders aus.

Acht Eintragungen, davon fünf einschlägige wegen gefährlicher Körperverletzungen. Im Jahr 2012 hatte er seine damalige Lebensgefährtin auf eine ganz ähnlich brutale Art wie im aktuellen Fall misshandelt und schließlich eine Treppe heruntergestoßen.

Die Freundin erlitt mehrfache Schädelbrüche und Trümmer- und Rippenfrakturen. Als sie vom Rettungsdienst auf einer Trage aus dem Haus getragen wurde, schrie er sie noch an und fragte: „Bist Du immer noch nicht tot?“

Das Landgericht Köln hatte den Angeklagten damals zu anderthalb Jahren Haft verurteilt und seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Im Zusammenhang mit Alkohol, so hieß es damals schon, komme es immer wieder zu gravierenden Gewalttaten. (ucs)