Klage vor NRW-GerichtEinbürgerung von IS-Unterstützer geplatzt – Urteil gefallen

Ein Fahrzeugkonvoi der Terrormiliz Islamischer Staat in Syrien am 04.10.2017

Das Aachener Verwaltungsgericht hat am 16. Mai 2022 über die Rücknahme der Einbürgerung eines IS-Unterstützers entschieden. Unser Symbolfoto zeigt einen Fahrzeugkonvoi der Terrormiliz Islamischer Staat in Syrien 2017.

Das Aachener Verwaltungsgericht hat über die geplatzte Einbürgerung eines IS-Unterschützers entschieden. Der Mann wollte das nicht hinnehmen.

Kaum eingebürgert, zog er für den IS in den Krieg: Weil der Kreis Euskirchen daraufhin seine Einbürgerung zurücknahm, hat ein IS-Unterstützer dagegen geklagt.

Am Dienstag (31. Mai) hat das zuständige Verwaltungsgericht Aachen das Urteil bekannt gegeben.

Verwaltungsgericht Aachen: So begründet es die Klageabweisung

Die 9. Kammer entschied demnach am 16. Mai, dass die Rücknahme der Einbürgerung des IS-Unterstützers rechtmäßig gewesen ist. Zur Begründung der Klageabweisung führte das Gericht aus, die Einbürgerung des Klägers sei durch arglistige Täuschung erwirkt worden.

Er habe entgegen seiner Angaben im Einbürgerungsverfahren bereits zu dieser – für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Einbürgerung maßgeblichen – Zeit Bestrebungen unterstützt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet gewesen seien.

Aachen: Kläger Mitglied der in Euskirchen ansässigen „DAWA EU“

Zum Hintergrund: Dem inzwischen 31-jährigen in Deutschland geborenen Kläger wurde im Mai 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen. Er war bereits zu diesem Zeitpunkt Mitglied der in Euskirchen ansässigen muslimischen Gruppierung „DAWA EU“.

Als Mitglied von „DAWA EU“ habe er eine salafistische Ideologie vertreten, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter aus. Er habe an Koranverteilungen teilgenommen, der Gruppierung eine Internetseite zur Verfügung gestellt, die teils auf verfassungswidrige Vereinigungen verlinkt habe, an Personen beziehungsweise Vereinigungen, die eine salafistische Ideologie vertreten, gespendet und Vorträgen radikal-islamischer Redner beigewohnt.

Aachen: Kläger reiste nach Syrien und nahm an Kampfhandlungen teil

Im Februar 2013 war der Mann nach Syrien gereist, wo er sich zunächst der Jabhat al Nusra (JaN) und sodann der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat Irak und Großsyrien (ISIG) anschloss und an Kampfhandlungen teilnahm. Er wurde deswegen 2019 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Kreis Euskirchen nahm im März 2017 – nachdem der Kläger nach Deutschland zurückgekehrt war – die Einbürgerung zurück. Dagegen klagte er und kassierte nun eine Klatsche.

Aachener Verwaltungsgericht: Kläger kann in Berufung gehen

Das Gericht in der weiteren Urteilsbegründung: Der Kläger habe im Verlauf des Verfahrens nicht glaubhaft gemacht, sich von seiner radikalislamischen und salafistischen Einstellung abgewandt zu haben.

Der Salafismus sei nach den vorliegenden Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden eine besonders radikale islamistische Bewegung in Deutschland, die in den Verfassungsschutzberichten als bundesweites Beobachtungsobjekt ausgewiesen seien.

Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet. (iri)