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Gruselige ÜberraschungVogelspinne vor NRW-Bezirksamt ausgesetzt

Vogelspinne

Copyright: Uwe Anspach/dpa

Der Biss einer Vogelspinne ist schmerzhaft, aber für gesunde Menschen meist nicht tödlich – lebensgefährlich wird das Gift nur für Menschen, die allergisch reagieren. (Symbolbild)

Vor einem Bezirksamt im Nordosten von Aachen wurde eine Vogelspinne ausgesetzt. Nun wird geklärt, um welche Art es sich handelt – und wie es für das Tier weitergeht.

Ein ungewöhnlicher Fund hat Mitarbeitende des Bezirksamts Haaren in Aachen überrascht: Vor dem Amt ist eine Vogelspinne ausgesetzt worden. Das Tier steckte in einem Terrarium, das sich in einer Plastiktüte befand, wie die Stadt mitteilte.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt übernahm die Spinne. Sie soll nun zunächst untersucht werden. Die genaue Art und der Gesundheitszustand des Tieres werden derzeit bestimmt. Danach soll die Vogelspinne in fachkundige Obhut kommen.

Je nach Spinnenart sind Nachweise erforderlich

Die Behörde erinnert daran, dass Vogelspinnen je nach Art viele Jahre, teils sogar mehrere Jahrzehnte alt werden können. Wer sich ein Tier anschafft, übernimmt deshalb eine langfristige Verantwortung für Haltung und Versorgung.

Die Tiere dürfen keinesfalls ausgesetzt oder zurückgelassen werden, wie die Stadt betont. Wer ein Tier nicht mehr halten könne, solle sich rechtzeitig an eine geeignete Fachstelle oder die zuständige Behörde wenden.

Einige Vogelspinnenarten fallen unter das internationale Artenschutzübereinkommen Cites. Je nach Art können dann besondere Herkunftsnachweise oder weitere Bescheinigungen nötig sein. Verstöße können Bußgelder und in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die Untere Naturschutzbehörde rät Interessierten, sich schon vor dem Kauf über den Schutzstatus und die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Art zu informieren. (dpa/red)