Gassi während der ArbeitszeitFrau aus NRW vergisst Entscheidendes – Job weg

Eine Frau geht mit ihrem Hund an herbstlich verfärbten Blättern im Stadtwald Eilenriede in Hannover vorbei.

Weil sie während der Arbeitszeit ihren Hund Gassi führte (das Symbolfoto vom November 2020 zeigt eine Frau mit Hund in Hannover) hat eine Frau aus Aachen ihre Existenzgrundlage verloren.

Sie war einfach zu tierlieb: Das Verwaltungsgericht Aachen hat einer Frau die Existenzgrundlage entzogen, weil sie während der Arbeitszeit ihren Hund Gassi führte.

Da stand ihr der Vierbeiner offenbar näher als die ihr anvertrauten kleinen Zweibeiner: Eine Tagesmutter hat die Erlaubnis zur Betreuung von Kleinkindern verloren, weil sie während der Arbeitszeit ihren Hund ausgeführt hat.

Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte die Frau beim Gassigehen getroffen - ohne die Kinder. Die Erlaubnis sei von der Stadt Stolberg zu Recht entzogen worden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen laut einer am Mittwoch (8. Dezember) veröffentlichten Mitteilung.

Gericht in Aachen zweifelt  Pflichtbewusstsein der Tagesmutter an

Eine Kindertagespflegeperson müsse verlässlich und zuverlässig sein. Sie müsse die Betreuung der ihr anvertrauten Kinder persönlich wahrnehmen und dürfe diese Pflicht - abgesehen von absoluten Notfällen - nicht an Dritte delegieren, hieß es laut Mitteilung des Gerichtes in Aachen.

„Das Gericht sah keinen Anlass, an dem tatsächlichen Geschehen zu zweifeln“, so das Verwaltungsgericht. Außerdem habe die Tagesmutter nicht hinreichend erklären können, wer zu dem Zeitpunkt die Kinder betreute. Der Fall ereignete sich laut Gericht vor einigen Wochen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. (dpa)