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MaskenaffäreHaftbefehl gegen Beschuldigten erlassen

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Am Donnerstag (25. März) ist ein Verdächtiger im Zuge der Ermittlungen rund um die Maskenaffäre festgenommen worden. 

München – In der Maskenaffäre um Korruptionsverdacht gegen Politiker hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Haftbefehl beantragt.

  • Maskenaffäre: Beschuldigter am Donnerstag (25. März) festgenommen
  • Name des Verdächtigen bislang unbekannt 
  • Nicht benannter Haftgrund soll gegen Beschuldigten vorliegen

Einer der Beschuldigten in dem Komplex sei am Donnerstag (25. März 2021) festgenommen worden, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Einen Namen des Verdächtigen nannten die Ermittler aber nicht.

Maskenaffäre: Beschuldigter am Donnerstag (25. März) festgenommen

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft lag ein zunächst nicht benannter Haftgrund gegen den Tatverdächtigen fest, dies könnten etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sein. Zwischenzeitlich seien „in größerem Umfang” auch vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst worden.

In dem Komplex hatte die Generalstaatsanwaltschaft zuletzt ihre Ermittlungen auf fünf Verdächtige ausgeweitet. Darunter sind der früher für die CSU im Bundestag sitzende Abgeordnete Georg Nüßlein und der langjährige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter.

Beide sollen hohe Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Maskengeschäften kassiert haben. (afp)