Abo

E-Auto als MieterSo kommt ihr an die eigene Wallbox – was ihr wissen müsst

Wallbox in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses

Copyright: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Lässt sich unter Umständen auch in der Tiefgarage eines Mietshauses laden: der eigene Stromer.

E-Auto als Mieter laden? So klappt es mit der Wallbox.

Wer mit einem E-Auto liebäugelt, aber zur Miete wohnt, kennt die große Sorge: Woher den Strom nehmen? Die bequemste Option, eine private Wallbox, scheint für viele unerreichbar. Doch das muss nicht sein!

Was viele nämlich nicht wissen: Wenn zu eurer Mietwohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört, habt ihr einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Einbau einer Ladestation erlaubt. Das bestätigt Rolf Janßen, Geschäftsführer beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main, wie die „dpa“ berichtet. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 554).

Haben Mieter ein Recht auf eine Wallbox?

Ja, und dieser Anspruch hat es in sich. Der Vermieter muss nicht nur die Box an der Wand hinnehmen. „Er muss auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung erlauben“, verdeutlicht Fabian Faehrmann, Sprecher beim ADAC in München. Er muss euch sogar Pläne zu den Stromleitungen geben, sofern das für ihn kein riesiger Aufwand ist.

Ablehnen darf der Vermieter die Installation nur, wenn es ihm nicht zuzumuten ist – zum Beispiel, wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist.

Welche technischen Lösungen gibt es?

Laut ADAC stehen hauptsächlich zwei Optionen zur Wahl. Entweder ihr entscheidet euch für eine private Ladestation, die direkt mit eurem Stromnetz verbunden wird. Oder ihr schließt euch mit den Nachbarn zusammen und nutzt eine Anlage gemeinsam. Dann wird der Verbrauch individuell abgerechnet.

„Vor der Installation einer oder mehrerer Wallboxen muss eine Elektrofachkraft den Standort checken“, betont ADAC-Sprecher Faehrmann. Es muss sichergestellt sein, dass die Stromversorgung im Haus für alle ausreicht. Reicht die Leistung nicht, kann ein intelligentes Lastmanagement-System helfen. Es verteilt den Strom clever – lädt die Autos zum Beispiel nachts, wenn sonst wenig verbraucht wird.

Wer trägt die Kosten für den Einbau?

Jetzt kommt der Haken: „Für die Kosten für Anschaffung und Einbau der Ladestation müssen Mieter selbst aufkommen“, sagt Rolf Janßen. Eine Wallbox allein schlägt laut ADAC mit 200 bis 2.000 Euro zu Buche. Dazu kommen die Kosten für die Installation durch eine Fachfirma.

Auch die Betriebskosten müsst ihr selbst zahlen. Teilt ihr euch eine Anlage mit den Nachbarn, werden die Kosten natürlich aufgeteilt. Die Abrechnung erfolgt dann meist über spezielle Chips oder Ladekarten.

Achtung, Kostenfalle: Was beim Auszug passiert

Ein ganz wichtiger Punkt: Zieht ihr aus, müsst ihr die Wallbox auf eigene Kosten wieder abbauen (Rückbaupflicht). Das kann teuer werden! ADAC-Sprecher Faehrmann rät daher: „Es kann daher Sinn machen, den Vermieter zu fragen, ob er die Kosten für Anschaffung und Installation der Wallbox übernimmt und nach einem möglichen Auszug des Mieters die Wallbox weitervermietet.“

Eine andere Möglichkeit, so Rolf Janßen: „Die Mietpartei vereinbart mit dem Vermieter in einer Ergänzung zum Mietvertrag, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrags auf die Entfernung der Ladestation verzichtet.“ So spart ihr euch die Kosten für den Abbau.

Und wenn man gar keinen eigenen Stellplatz hat?

Auch ohne eigenen Parkplatz ist das E-Auto-Leben möglich. Laut Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland rund 193.000 öffentliche Ladepunkte. Manchmal bieten auch Arbeitgeber eine Ladeoption an. Allerdings braucht ihr dann etwas Flexibilität, denn eine öffentliche Säule kann auch mal besetzt sein. Zudem ist das Laden dort in der Regel teurer als mit der eigenen Wallbox zu Hause. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Elektroauto an Elektro-Ladesäule

E-Auto-Wende in Deutschland

Stromer überholen Diesel – doch ein Antrieb bleibt ungeschlagen