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Schreckliche Videos „auf Bestellung“Urteil gegen Ehepaar in Horror-Prozess gefallen

Angeklagtes Ehepaar mit gepixelten Gesichtern sitzt auf der Anklagebank

Das angeklagte Ehepaar aus Leverkusen (Gesichter unkenntlich gemacht) vor dem Prozessbeginn. Die Verteidiger sind Iris Stuff und Gordon Christiansen.

Im Prozess um schweren Kindesmissbrauch gegen ein Ehepaar aus Leverkusen ist das Urteil gefallen. Für den Mann geht es für lange Zeit ins Gefängnis.

Urteils-Hammer in einem erschütternden Missbrauchs-Fall! Sechs Jahre Haft für Jens U. (47, Name geändert), während seine Ehefrau mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davonkommt. So lautet das Urteil gegen das Leverkusener Paar.

Der Mann, der als Haupttäter gilt, nahm den Richterspruch von Christoph Kaufmann beinahe regungslos hin. Während der Verhandlung wirkte er stets selbstsicher.

Seine 13 Jahre jüngere Frau, die ursprünglich aus Niedersachsen stammt, soll von ihm manipuliert worden sein. Doch ganz ohne Schuld ist sie nicht: Auf „Bestellung“ ihres Mannes soll sie schreckliche Videos von ihren eigenen, damals noch kindlichen Halbschwestern angefertigt haben. Das Paar hatte sich Jahre vor der Hochzeit im Internet kennengelernt.

Ein schockierendes Detail: Jens U. war bereits zuvor wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde nun in das neue Urteil mit eingerechnet.

Doch der absolute Hammer: Ins Gefängnis muss der Leverkusener vorerst nicht! Der Grund: Er pflegt ein Familienmitglied. (red)