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Schüsse an TennisplatzBis Magazin leer war – jetzt fiel überraschendes Urteil in Köln

Zum Prozessbeginn in Köln verdeckt der Angeklagte sein Gesicht mit einem Ordner.

Im Oktober 2022 kam es an einem Tennisplatz in Hürth-Kendenich zu einem Polizeieinsatz, nachdem mehrfach auf eine Frau geschlossen worden war. Nun begann in Köln der Prozess. Der Angeklagte (55) verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner.

Nach mehreren Schüssen am Tennisplatz in Hürth-Kendenich ist vor dem Kölner Landgericht ein Mann (55) verurteilt worden.  

von Iris Klingelhöfer (iri)

„Das hast Du nun davon“ – mit den Worten soll der 55-Jährige laut Anklage versucht haben, die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin zu erschießen. Nur, weil die sie bei der Trennung von ihm unterstützt hatte.

Dem Mann wurde seit dem 6. Juni 2023 der Prozess vor dem Kölner Landgericht gemacht. Vorwurf: versuchter Mord. Am Donnerstag (29. Juni 2023) fiel das Urteil, aber nicht wegen Mordversuchs ...

Wegen Schüsse in Hürth: Urteil gegen 55-Jährigen gefallen

Der Vorwurf konnte im Prozess nicht aufrecht gehalten werden. Stattdessen wurde der 55-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr gefordert. Nämlich acht Jahre und zehn Monate.  

Darüber hinaus ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten, der alkoholabhängig ist, in einer Entziehungsanstalt an. Außerdem wurde ihm die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. 

„Mein Mandant räumt ein, auf die Geschädigte geschossen zu haben“, hatte Verteidiger Oliver Kleine beim Prozessauftakt Anfang Juni erklärt. Sein Mandant bestreite aber, dass er diese verletzen oder töten wollte.

Ende Mai 2022 hatte sich die Lebensgefährtin nach mehr als zehn Jahren Beziehung von dem Angeklagten getrennt und war mit der gemeinsamen Tochter ausgezogen. Das spätere Opfer half ihr unter anderem, persönliche Sachen aus der Wohnung zu holen, begleitete sie zu Polizei und Jugendamt.

Der 55-Jährige kam mit der Situation nicht klar, rief seine Ex immer wieder an, so dass die einen Antrag auf einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz stellte.

Am 30. Oktober gegen 14.20 Uhr soll die Lage eskaliert sein. Laut Anklage soll der 55-Jährige zum Tennisplatz nach Hürth-Kendenich gefahren sein und siebenmal auf die Freundin seiner Ex geschossen haben, als diese den Tennisclub verließ – in Tötungsabsicht aus rund zehn Metern Distanz, wie es in der Anklage hieß.

Der Angeklagte war zur Tatzeit betrunken – hatte zwei Promille

Als sie sich umdrehte, soll er weiter auf die flüchtende Frau geschossen haben. Sie sollte sterben, weil er ihr eine Mitschuld an der Trennung gab und er auf Rache sann. Der Angeklagte war zur Tatzeit betrunken, hatte zwei Promille.

„Ich wollte ihr Angst einjagen und bereue meine Tat“, erklärte der Angeklagte über einen Dolmetscher. Er habe nur auf den Boden gezielt. Die Frau wurde aber von zwei Kugeln getroffen. Laut Anklage hatte der 55-Jährige so lange abgedrückt, bis das Magazin leer war.

Beim Prozessauftakt „zauberte“ der Angeklagte einen Bekannten aus dem Hut. Dieser soll ihn am Tattag zum Tennisplatz gefahren haben, angeblich aber nur, weil der Angeklagte seine Tochter sehen wollte, die dort spielte. Das spätere Opfer will er zufällig dort getroffen haben. Auch die Pistole, die unter dem Kindersitz in seinem Auto lag, will er vorher nie gesehen haben.

Hürth-Kendenich: Waffe soll einem Bekannten gehören

Er gab an, dass seinem Bekannten die Waffe gehören könnte. Ihm habe er ab und zu sein Auto geliehen, um zu möglichen Drogengeschäften nach Holland zu fahren.

Nach den Schüssen in Hürth soll der Bekannte ihn zurück nach Hause gefahren und dann die Pistole mitgenommen haben. Wie man den Bekannten erreichen könne, wisse er nicht, erklärte der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter. Auch eine Handynummer von ihm habe er nicht. Wegen seines Alkoholkonsums berief sich der Mann auf so manche Erinnerungslücke. 

Auch nach dem Urteil „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheitsfahrt bleibt der 55-Jährige, der die deutsche sowie die vietnamesische Staatsbürgerschaft hat, in U-Haft – wegen Fluchtgefahr.