Ein kurzes Wendemanöver auf Parkplatz wurde für eine Autofahrerin zur Falle.
Dreiste Parkplatz-FalleFrau wendet nur kurz – und soll jetzt zahlen

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Für das Wenden auf einem Parkplatz soll eine Frau jetzt 40 Euro Strafe zahlen.
Ein Schock für eine Autofahrerin aus Bergisch Gladbach! Als die Frau ihren Briefkasten öffnete, traute sie ihren Augen kaum: 40 Euro Strafe soll sie zahlen.
Der Vorwurf: Falschparken auf einem Geschäftsparkplatz an der Kalkstraße mitten in der Stadt. Doch die Frau ist sich sicher: „Ich habe da doch gar nicht geparkt!“
Was war passiert? An einem dunklen Sonntagabend wollte sie nur kurz ihr Auto auf der Parkfläche wenden. Ein Manöver von wenigen Sekunden, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Doch die Fahrerin hatte die Rechnung ohne die gnadenlosen Kameras einer Überwachungsfirma gemacht. Diese kennen weder Feierabend noch Wochenende und filmen rund um die Uhr. Jeder, der auf das Gelände fährt, wird erfasst – auch wenn es nur für einen Augenblick ist.
Dass das Geschäft geschlossen hatte und der Parkplatz leer war, spielte für die Firma keine Rolle. Eiskalt flatterte die Zahlungsaufforderung über 40 Euro ins Haus, eine sogenannte Vertragsstrafe, gespickt mit juristischen Drohungen. Für die Autofahrerin ist die Sache klar: „Das ist reine Abzocke!“
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Aus Angst vor noch höheren Kosten durch Mahngebühren zahlte die Frau zähneknirschend.
Offenbar kein Einzelfall in Bergisch Gladbach! Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits auf einem anderen Supermarkt-Parkplatz, wie der Stadt-Anzeiger berichtet. Anders als bei den bekannten Knöllchen der Stadt, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes verteilt werden, handelt es sich hier um private Firmen. Und deren Methoden haben es oft in sich.
Die rechtliche Masche dahinter: Wer auf den Parkplatz fährt, schließt angeblich einen Vertrag mit dem Betreiber ab. Die Bedingungen dafür stehen oft nur im Kleingedruckten auf den Schildern am Eingang. An der Kalkstraße heißt es dort zum Beispiel, dass das Parken außerhalb der Geschäftszeiten verboten ist.
Ein Detail, das im Vorbeifahren schnell übersehen ist. „Wer rechnet denn sonntags mit einer Parkplatz-Kontrolle?“, fragt sich die betroffene Autofahrerin. Doch die Realität sieht anders aus: Video-Überwachung auf Parkplätzen großer Ketten ist mittlerweile Standard.
Da die Parkbedingungen rechtlich als wirksam gelten, wenn sie ausgeschildert sind, blieb der Frau nichts anderes übrig, als zu zahlen. Ihre Warnung gilt daher allen Autofahrern und Autofahrerinnen: Augen auf bei der Einfahrt auf private Parkplätze – sonst kann es schnell teuer werden! (red)