Zwei Jahre nach dem Unfalltod zweier Freunde findet der Prozess vor dem Amtsgericht Euskirchen statt. Für den Angeklagten geht es um fahrlässige Tötung.
Drama an RosenmontagFreunde (†18, †20) tot – endlich Prozess gestartet

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Nach dem Tod der beiden Freunde wurden an der L163 bei Weilerswist Kreuze aufgestellt und Blumen niedergelegt. Das Foto wurde am 14. März 2024 gemacht.
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Vor zwei Jahren haben sie ihre Söhne verloren. Zwei Jahre voller Trauer und der quälenden Frage nach dem „Warum“. Warum endete eine Karnevalsfeier für zwei Freunde (†18, †20) an Rosenmontag 2024 mit dem Tod?
Vor dem Amtsgericht Euskirchen muss sich am Mittwoch, 4. Februar 2026) der mutmaßliche Todesfahrer (34) wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verantworten. Die Angehörigen der Opfer hoffen auf Antworten. Sie treten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.
Nach dem Unfalltod zweier Freunde: Andrang bei Prozess in Euskirchen
Im Amtsgericht ist extra ein großer Saal reserviert worden. Das Interesse ist groß. Es sei viel Publikum da, sagte Amtsgerichtssprecher Daniel Radke kurz vor Prozessbeginn gegenüber EXPRESS.de.
Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet. Laut Radke ist derzeit kein weiterer Verhandlungstag geplant. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass er den schrecklichen Unfall hätte vermeiden können.
Das Todesdrama passierte in der Nacht zum 12. Februar 2024, als die beiden Freunde auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier waren. Sie wurden auf der L163 zwischen Weilerswist und Metternich vom VW Polo GTI des Angeklagten erfasst und so schwer verletzt, dass sie starben.
Laut Anklage soll der 34-Jährige mit Abblendlicht in einen Überholvorgang gefahren sein. Hätte er das Fernlicht eingeschaltet, so der Vorwurf, hätte er die jungen Männer auf der Straße gesehen. Oder er hätte bei Abblendlicht langsamer fahren müssen.

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Der VW Polo GTI des Beschuldigten wurde bei dem folgenschweren Unfall in der Nacht zum 12. Februar 2024 schwer beschädigt. Dahinter der Audi, den der Polofahrer zuvor überholt hatte.
Die späteren Opfer waren alkoholisiert zu Fuß auf der Straße unterwegs. Unmittelbar vor dem tödlichen Zusammenstoß soll der Angeklagte beschleunigt und einen Audi, der vor ihm mit circa 50 km/h unterwegs war, überholt haben. Dort sind 100 km/h erlaubt, auch gibt es kein Überholverbot.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem 34-Jährigen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Am Unglückstag war er auf derselben Karnevalsfeier wie die beiden Freunde gewesen, bei ihm hatten sich aber keine Hinweise auf einen Alkoholkonsum ergeben.


