Zoff mit AirlineFamilie nach Köln/Bonn statt Düsseldorf geflogen – dann wird es teuer

von Thomas Werner (tw)

Koffer_Flughafen

Die Familie ging nach der Ladung am Flughafen Köln/Bonn ins Hotel. Das Symbolfoto stammt aus dem Jahr 2013.

Düsseldorf/Köln – Es war das bittere, stressige Ende eines Urlaubs in der Sonne. Doch nach dem Zoff mit ihrer Airline wurde einer Familie aus Minden (NRW) doch noch Recht zugesprochen. Sie waren von ihrer Fluglinie statt zum Flughafen Düsseldorf nach Köln/Bonn gebracht worden.

Flug nach Köln/Bonn statt Düsseldorf: Fluglinie muss Hotel zahlen

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf: Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren häufig eine Entschädigung zu. Doch die Airline muss darüber hinaus auch Hotelkosten zahlen, falls Reisende ihr Ziel erst spät nachts erreichen und dann nur unter großen Schwierigkeiten und mit viel Wartezeit nach Hause kommen würden.

Das zeigt das Urteil des Amtsgerichts (Az.: 50 C 11/18), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht jetzt in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Ausgabe 3/2020) berichtet.

Flug nach Köln/Bonn statt Düsseldorf: Warten hätte Stunden gedauert

In dem verhandelten Fall ging es um einen Rückflug aus Griechenland, der sich deutlich verspätete. Die Folge: Die Maschine konnte in Düsseldorf wegen des Nachtflugverbots nicht mehr landen. Alternativ wurde der Flieger nach Köln/Bonn umgeleitet.

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Auch der Kläger und seine Familie wurden nach Köln/Bonn geflogen und nahmen sich dort ein Hotelzimmer. Von der Fluggesellschaft verlangten sie neben einer Ausgleichszahlung nach EU-Recht auch die Erstattung der Hotelkosten. Daraus entbrannte der Streit.

Köln/Bonn: Langes Warten wäre nicht zumutbar gewesen

Die Airline zahlte der Familie zwar 1600 Euro Entschädigung für die Verspätung, übernahm zunächst jedoch nicht die Übernachtung. Laut Gericht musste sie das aber.

Der Grund: Die Familie hätte nach ihrer Ankunft um 22.20 Uhr in Köln/Bonn noch drei Stunden auf einen Zug warten müssen, der sie an ihr Ziel Minden gebracht hätte. Das sei in diesem Fall nicht zumutbar gewesen. Es sei auch nicht möglich, die 1600 Euro Entschädigung auf den Schadenersatz anzurechnen. (tw)