Weil er Maske anziehen sollteKölner (50) zeigt Hitlergruß und schockt mit Nazi-Spruch

Bahnhof Köln Mülheim

Der Bahnhof Köln-Mülheim, hier ein Foto aus dem Jahr 2016.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Diese Kontrolle ist, aus verbaler Sicht, mal komplett außer Kontrolle geraten. Am Freitagnachmittag (23. April) ist am Bahnhof Köln-Mülheim ein Mann aufgefallen, der ohne Maske unterwegs war. Die entsprechende Kontrolle mündete dann darin, dass der Mann den Hitlergruß zeigte und viele Anwesende mit einem Nazi-Spruch schockte.

  • Köln: Mann zeigt Hitlergruß im Bahnhof
  • 50-Jähriger schockt mit Nazi-Spruch
  • Kölner war ohne Maske unterwegs

Gegen 15.30 Uhr war der 50-Jährige im Bahnhof in Mülheim aufgefallen, weil er trotz der dortigen Vorschrift ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs war. Das rief ein Team der Bundespolizei auf den Plan, das den Mann ansprach und bat, eine Maske aufzusetzen, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

Kölner Bahnhof: Mann (50) zeigt Hitlergruß und ruft Parole

Doch statt Kooperation gab es Konfrontation: Der 50-Jährige zeigte keinerlei Hinsicht, diskutierte mit den Beamten und weigerte sich, eine Maske aufzusetzen. Der Ton wurde immer lauter und aggressiver. Das bemerkten einige Anwesende, unter anderem eine ältere Dame, die zufällig am Ort des Geschehens vorbei kam.

Alles zum Thema Corona

Mit Worten versuchte sie, den Mann zur Vernunft zu bringen. Doch auch dieser Appell ging ins Leere. Statt seine Maske aufzusetzen, hob der Mann seinen rechten Arm in die Luft und zeigte den Hitlergruß in Richtung der Frau. Dabei soll er nach Angaben der Polizei lautstark „Heil dem Führer" gesagt haben.

Zeigen des Hitlergrußes ist in Deutschland eine Straftat

Ein Schock für die Anwesenden, auch für die ältere Frau, die sich sichtlich erschrocken vom Tatort entfernt haben soll. Natürlich konnte der Hitlergruß und der Nazi-Spruch nicht ohne Folgen bleiben: Die Bundespolizisten fertigten eine Strafanzeige wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" und entließen den Maskenverweigerer mit einem Platzverweis.

In Deutschland gilt das Zeigen des Hitlergrußes als Straftat. Gemäß § 86a Absatz 1 und 2 StGB ist es nicht erlaubt, nationalsozialistische Symbole, Grußformeln oder Parolen zu verwenden. Tätern drohen Geldstrafen, in extremen Fällen sogar drei Jahre Freiheitsstrafe. Oftmals machen sich die Täter auch der Volksverhetzung nach § 130 StGB strafbar. (tw)