Völkermord-MahnmalZoff um Gedenkstätte an Kölner Rheinbrücke – muss sie wirklich weg?

Zwei Männer enthüllen das Völkermord-Mahnmal.

Das Völkermord-Mahnmal wurde erstmals am 15. April 2018 an der Hohenzollernbrücke enthüllt. 

Ein Mahnmal an der Hohenzollernbrücke muss erneut abgebaut werden. Die Initiative „Völkermord erinnern“ klagt. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Seit einem Monat steht das Mahnmal, das an den Genozid an den Armenierinnen und Armeniern erinnert, an der Hohenzollernbrücke. Jetzt muss es weg. Die Sondernutzungserlaubnis ist abgelaufen.

Am Mittwochabend (24. Mai 2023) hatte die Initiative „Völkermord erinnern“ daher zu einer Kundgebung aufgerufen. Ab 18 Uhr protestierten rund 160 Menschen gegen den Abbau der Stele. Die hätte eigentlich wenige Stunden später, um 22 Uhr, entfernt werden müssen. 

Völkermord-Mahnmal in Köln: Gericht bestätigt zwei Verfahren

Doch das Mahnmal mit dem Namen „Dieser Schmerz trifft uns alle“ steht immer noch. Denn der Streit um die Skulptur ist erneut vor Gericht gelandet. Wie Michael Ott, Sprecher der Kölner Verwaltungsgerichts, gegenüber EXPRESS.de bestätigt, gibt es zwei Verfahren. „Ein Eilverfahren richtet sich gegen die Befristung bis Mittwochabend, 22 Uhr“, erklärt Ott. Zudem gäbe es ein Klageverfahren. 

In diesem geht es darum, eine Verpflichtung der Stadt zu erhalten, dass die Befristung bis zum 24. April 2024 verlängert wird. Dass das Mahnmal nicht bereits abgeräumt wurde, liegt daran, dass die Stadt laut Gerichtssprecher Ott eine sogenannte Stillhaltezusage erteilt habe. 

Das Verwaltungsgericht sei aber um eine schnelle Entscheidung bemüht. Ott: „Es soll zeitnah entschieden werden.“

Gezerre um Völkermord-Mahnmal an Kölner Hohenzollernbrücke

Um das Mahnmal gibt es seit Jahren ein Gezerre. Bereits 2022 hatte die Initative einen Eilantrag bei Gericht gestellt, um zu verhindern, dass die Stadt die Skulptur entfernt. Diese war am 24. April 2022 nach einer Gedenkfeier am Heinrich-Böll-Platz an der Hohenzollernbrücke gegenüber des Reiterstandbildes Kaiser Wilhelms II. stehen gelassen worden. Eine vorherige Erlaubnis der Stadt Köln war laut Gericht nicht eingeholt worden.

Bereits 2018 hatte die Stadt das Mahnmal, das bereits damals ohne Genehmigung aufgestellt worden war, entfernt. Und auch 2022 entschied das Verwaltungsgericht, dass es entfernt werden darf. 

Nach Einwirken durch die Stadt stellte die Initiative schließlich einen Antrag bei der Bezirksvertretung. Dort sprach sich die politische Mehrheit für einen Standort aus, verwies die Sache aber wegen der gesamtstädtischen Bedeutung an den Rat. Am Ende stellte die Initiative einen Antrag auf Sondernutzung. 

Die Sondernutzungserlaubnis ist jetzt abgelaufen. „Wie es weiter geht – dazu müssen wir die Entscheidung des Gerichts abwarten“, so Katja Reuter vom städtischen Presseamt gegenüber EXPRESS.de.